Aktuelle Verfahrensanforderungen in der Bauleitplanung aufgrund der BauGB Digitalisierungsnovelle
Online-Seminar am 11.01.2024Um private und staatliche Projekte zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können, sieht der Koalitionsvertrag eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) vor, mit der unter anderem die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren geschaffen werden soll.
Die Bundesregierung ist daraufhin tätig geworden und will mit dem „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“ (Digitalisierungsnovelle) Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:
- die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall,
- die Vermeidung von Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen und
- die Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne.
Ziel dieser Veranstaltung ist, die Änderungen und Neuregelungen der Digitalisierungsnovelle vorzustellen und die Auswirkungen auf die Planungspraxis zu erläutern.
Die Veranstaltung beschränkt sich dabei auf die Aspekte der Beteiligung und Genehmigung. Die „Änderung weiterer Vorschriften“ des Gesetzespaketes werden nicht thematisiert.
Programmablauf
11.01.2024, Donnerstag
10:00 - 12:00 Uhr
09:30 | Öffnung des Online-Seminarraums |
10:00 | Beginn der Veranstaltung |
Einführung
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PlanSiG – Vorbild für Neuregelungen
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Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
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| Förmliche Behörden und Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
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| Erneute Beteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB)
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Vorgaben des IT Planungsrates (§ 4a Abs. 6 BauGB) | |
Folgeänderungen
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Fristverkürzung bei der Bauleitplangenehmigung (§§ 6, 245f BauGB)
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Fazit |