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Aktuelle Verfahrensanforderungen in der Bauleitplanung aufgrund der BauGB Digitalisierungsnovelle

Ausgebucht
Frühbucherrabatt
Fortbildungsnachweis

Um private und staatliche Projekte zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können, sieht der Koalitionsvertrag eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) vor, mit der unter anderem die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren geschaffen werden soll.

Die Bundesregierung ist daraufhin tätig geworden und will mit dem „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“  (Digitalisierungsnovelle)  Verwaltungs-,  Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:

  • die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall,
  • die Vermeidung von Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen und
  • die Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne.

Ziel dieser Veranstaltung ist, die Änderungen und Neuregelungen der Digitalisierungsnovelle vorzustellen und die Auswirkungen auf die Planungspraxis zu erläutern.

Die Veranstaltung beschränkt sich dabei auf die Aspekte der Beteiligung und Genehmigung. Die „Änderung weiterer Vorschriften“ des Gesetzespaketes werden nicht thematisiert.

Programmablauf

11.01.2024, Donnerstag
10:00 - 12:00 Uhr

09:30 Öffnung des Online-Seminarraums
10:00 Beginn der Veranstaltung
 

Einführung

  • Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag
  • allgemeine Zielstellungen zur Bauleitplanung
  • weitere Änderungen der Novelle
 

PlanSiG – Vorbild für Neuregelungen

  • Kurz Überblick der PlanSiG Regelungen
  • PlanSiG Evaluation
 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

  • Beteiligungsunterlagen (Satz 1)
  • Veröffentlichungsstellen (Satz 1 und 2)
  • Bekanntmachung der Veröffentlichung (Satz 4)
  • Bereitstellung im zentralen Internetportal des Landes (Satz 5)
  • Mitteilung des Prüfergebnisses (S atz 6 und 7)
  • elektronische Benachrichtigung der Behörden und sonstigen TöB über Internetveröffentlichung (Satz 3)

 

Förmliche Behörden und Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)

  • Bereitstellung der Unterlagen und Mitteilung hierüber (Satz 2)
  • Übermittlung der Stellungnahmen (Satz 4)

 

Erneute Beteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB)

  • Pflicht zur erneuten Beteiligung bei Änderungen/Ergänzungen (Satz 1)
  • beschränkte Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen (Satz 2)
  • Verkürzung von Veröffentlichungs und Stellungnahmefrist (Satz 3)
  • Beschränkung auf Betroffenenbeteiligung (Satz 4)
  Vorgaben des IT Planungsrates (§ 4a Abs. 6 BauGB)
 

Folgeänderungen

  • §§ 13, 24, 33 und 214 BauGB
 

Fristverkürzung bei der Bauleitplangenehmigung (§§ 6, 245f BauGB)

  • Verkürzung auf einen Monat
  • Überleitungsrecht
  • Fristverlängerungen bei wichtigen Gründen
  Fazit

Tagungsort

Onlineveranstaltung

Referent/innen

  • Malte Arndt M. Sc. Stadt- und Regionalplanung

    Plan und Recht GmbH, Berlin

  • Benjamin Herzer

    Oberbaurat, stellv. Referatsleiter „Raumordnung, Bauleitplanung“, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 14.12.2023 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Alexander Naeth
Telefon: 030-230822-18
E-Mail: naeth@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0