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Gesetzespaket zum Bauturbo – Anforderungen und Bedeutung für die Anwendungspraxis

Ausgebucht
Frühbucherrabatt
Fortbildungsnachweis

Die Veranstaltung ist ausgebucht.

Alternativtermine:

Online-Seminar am 24.03.2026

Online-Seminar am 25.03.2026

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten.

Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet.

Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB).

Hinweis:
Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit.

Programmablauf

Mittwoch, 11.02.2026

08:50Öffnung des digitalen Veranstaltungsraums
09:00Beginn des Onlineseminars
13:00Ende des Onlineseminars
 einschließlich einer Kaffeepause von 30 Minuten

 

A.         Begrüßung

  1. Seminarüberblick und Einführung
  2. Anlass für die Neuregelungen

B.            Beschleunigung der Wohnraumschaffung

  1. Planungsgrundsätze nach § 1 Abs. 6 Nr. 8a und 9 BauGB
    1. Erweiterung § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB
    2. Neufassung § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB
    3. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  2. Befreiung nach § 31 BauGB
    1. Erweiterung des Anwendungsbereichs in
      § 31 Abs. 3 BauGB
    2. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  3. Vorhabenzulassung nach § 34 BauGB
    1. Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauGB
    2. Neuregelung in § 34 Abs. 3b BauGB
    3. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  4. Einvernehmen nach § 36 BauGB
    1. Grundstrukturen des Einvernehmens nach § 36 BauGB
    2. Folgeänderung in § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauGB
    3. Differenzierung zwischen Einvernehmen und Zustimmung
    4. Neuregelung der Zustimmung in § 36a BauGB
  5. Bauturbo nach § 246e BauGB
    1. Neuregelung in § 246e BauGB
    2. Anwendungsbereich
    3. Abweichungsvoraussetzungen
    4. Zustimmungserfordernis der Gemeinde
    5. Berücksichtigung von SUP-RL und UVP-RL
    6. Spezifische Anforderungen an Außenbereichsvorhaben
    7. Befristung
    8. Spezifische Zulässigkeit von sonstigen Anlagen
    9. Bedeutung für die Planungspraxis

C.         Festsetzungen zum Lärmschutz

  1. Neue Lärmschutzfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a lit. aa und lit. bb BauGB sowie § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
    1. Allgemeiner Problemaufriss
    2. Ziel und Zweck der Neuregelungen
  2. Neue Fehlerfolgenregelung in § 216a BauGB
    1. Anwendungsbereich
    2. Anforderungen
    3. Bedeutung für die Planungspraxis

D.         Sonstige Neuregelungen

  1. Vorhaben der Bundeswehr nach § 37 Abs. 2 BauGB
    1. Besonderheiten bei der Anwendung von § 37 BauGB
    2. Neuregelung in § 37 Abs. 2 BauGB
    3. Neuregelung zu Vorhaben der Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung im Außenbereich
    4. Zulassungsanforderungen, Verfahren, Zuständigkeiten
    5. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  2. Fristverlängerung in § 201a BauGB (angespannter Wohnungsmarkt)
  3. Umwandlungsschutz in § 250 BauGB (Fristverlängerung, Genehmigungserfordernis)
     

--- Änderungen vorbehalten ---

 

Informationen und technische Hinweise

Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail.

Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebung bereit. Die Verwendung von Zoom im Browser ist alternativ auch möglich (siehe Zoom-Website für technische Voraussetzungen).

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an die Referent:innen stellen zu können.

Anmeldung und Zugang zum Online-Seminar

Melden Sie sich wie gewohnt über unsere Webseite zum Online-Seminar an. Wir werden Ihnen spätestens einen Tag vor dem Online-Seminar eine E-Mail mit einem Anmeldelink oder dem direkten Zugang zum digitalen Veranstaltungsraum zusenden. Bitte prüfen Sie bei erstmaliger Teilnahme auch Ihren Spam-Ordner.

Unterlagen und Teilnahmebescheinigung

Die Unterlagen zur Veranstaltung werden Ihnen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt. Nach der Teilnahme an unserem Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Rückfragen

Sollten Sie Rückfragen zur Teilnahme rund um unsere Online-Seminare haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 089-542706-0 oder per E-Mail an office@isw.de.

Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Univ.-Prof. a.D. Dr. Stephan Mitschang

    Institutsdirektor; Institut für Städtebau Berlin

  • Prof. Dr. Olaf Reidt

    Rechtsanwalt; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB; Berlin

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Die AKBW erkennt die Veranstaltung mit einem Umfang von 5 Unterrichtsstunden (FR Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung) an. Die AKH vergibt für die Teilnahme 5 Fortbildungspunkte (unter Vorbehalt). Die AKNW erkennt die Veranstaltung mit einem Umfang von 4 Fortbildungspunkten an.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 200,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 14.01.2026 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen per Post.

Kontakt

Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
David Ohnsorge
Telefon: 089 542706-20
E-Mail: ohnsorge@isw.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: office@isw.de
Telefon: 089 54 27 06 0