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Gesetzespaket zum Bauturbo – Anforderungen und Bedeutung für die Anwendungspraxis

Ausgebucht
Fortbildungsnachweis

Die Veranstaltung ist ausgebucht.

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten.

Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet.

Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB).

Hinweis:
Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit.

Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Online-Seminartermin.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den Teilnahmebedingungen für die Online-Seminare.

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Technische Hinweise Online-Seminare

Programmablauf

12.02.2026, Donnerstag

08:50Öffnung des digitalen Veranstaltungsraums
09:00Beginn des Onlineseminars
13:00Ende des Onlineseminars
 einschließlich einer Kaffeepause von 30 Minuten

 

A.         Begrüßung

  1. Seminarüberblick und Einführung
  2. Anlass für die Neuregelungen

B.            Beschleunigung der Wohnraumschaffung

  1. Planungsgrundsätze nach § 1 Abs. 6 Nr. 8a und 9 BauGB
    1. Erweiterung § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB
    2. Neufassung § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB
    3. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  2. Befreiung nach § 31 BauGB
    1. Erweiterung des Anwendungsbereichs in
      § 31 Abs. 3 BauGB
    2. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  3. Vorhabenzulassung nach § 34 BauGB
    1. Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauGB
    2. Neuregelung in § 34 Abs. 3b BauGB
    3. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  4. Einvernehmen nach § 36 BauGB
    1. Grundstrukturen des Einvernehmens nach § 36 BauGB
    2. Folgeänderung in § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauGB
    3. Differenzierung zwischen Einvernehmen und Zustimmung
    4. Neuregelung der Zustimmung in § 36a BauGB
  5. Bauturbo nach § 246e BauGB
    1. Neuregelung in § 246e BauGB
    2. Anwendungsbereich
    3. Abweichungsvoraussetzungen
    4. Zustimmungserfordernis der Gemeinde
    5. Berücksichtigung von SUP-RL und UVP-RL
    6. Spezifische Anforderungen an Außenbereichsvorhaben
    7. Befristung
    8. Spezifische Zulässigkeit von sonstigen Anlagen
    9. Bedeutung für die Planungspraxis

C.         Festsetzungen zum Lärmschutz

  1. Neue Lärmschutzfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a lit. aa und lit. bb BauGB sowie § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
    1. Allgemeiner Problemaufriss
    2. Ziel und Zweck der Neuregelungen
  2. Neue Fehlerfolgenregelung in § 216a BauGB
    1. Anwendungsbereich
    2. Anforderungen
    3. Bedeutung für die Planungspraxis

D.         Sonstige Neuregelungen

  1. Vorhaben der Bundeswehr nach § 37 Abs. 2 BauGB
    1. Besonderheiten bei der Anwendung von § 37 BauGB
    2. Neuregelung in § 37 Abs. 2 BauGB
    3. Neuregelung zu Vorhaben der Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung im Außenbereich
    4. Zulassungsanforderungen, Verfahren, Zuständigkeiten
    5. Bedeutung für die Anwendungspraxis
  2. Fristverlängerung in § 201a BauGB (angespannter Wohnungsmarkt)
  3. Umwandlungsschutz in § 250 BauGB (Fristverlängerung, Genehmigungserfordernis)
     

--- Änderungen vorbehalten ---

Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Univ.-Prof. a.D. Dr. Stephan Mitschang

    Institutsdirektor; Institut für Städtebau Berlin

  • Prof. Dr. Olaf Reidt

    Rechtsanwalt; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB; Berlin

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 200,00 EUR.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Mario Vogl
Telefon: : 030-230822-15

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0