Schwerpunkte des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021
Online-Seminar am 10.03.2021Das Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Planung und Zulassung von Vorhaben ist für die alltägliche kommunale Verwaltungsarbeit unerlässlich. Diese Rahmenbedingungen werden sich durch das Baulandmobilisierungsgesetz maßgeblich verändern. Das Baulandmobilisierungsgesetz wird voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten und zu einer Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) führen. Ziel der Gesetzesnovellierung ist die Umsetzung der Vorschläge der Baulandkommission sowie die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden. Adressaten des Seminars sind Vertreter kommunaler Beschluss und Verwaltungsorgane, mit der Bauleitplanung befasste Stadtplaner, Anwälte sowie sonstige am öffentlichen Baurecht Interessierte. Das Online-Seminar fasst die Schwerpunkte der Städtebaurechts-Novelle 2021 zusammen.
Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB inkl. BauNVO vor.
Programmablauf
09:00 | Öffnung des digitalen Veranstaltungsraumes |
09:30 | Beginn des Online-Seminars |
15:45 | Ende des Online-Seminars |
I. Einführung
II. Überblick zur Städtebaurechtsgesetzgebung 2020/21
- Entstehung und Zielsetzung
- Schwerpunkte
- Einführung eines Ersatzgeldes (§ 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB-E)
- Neue Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ (§ 5 BauNVO-E)
- Wohnraumversorgung / Wohnungsmarkt / Sozialer Wohnungsbau
- Angespannter Wohnungsmarkt (§ 201a BauGB-E)
- Erweiterung der kommunalen Vorkaufsrechte (§ 24 ff. BauGB-E)
- Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau (§ 9 Abs. 2d BauGB-E)
- Weitere Erleichterungen des Wohnungsbaus
- Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1 Abs. 3 BauGB-E)
- Erleichterungen für Befreiungen nach § 31 BauGB-E
- Erleichterungen bei § 34 Abs. 3a BauGB-E
- Erleichterungen bei der Umnutzung von ehemals privilegierten landwirtschaftlichen Gebäuden nach § 35 Abs. 4 BauGB-E
- Erweiterung des Anwendungsbereichs städtebaulicher Gebote (§§ 175 und 176 BauGB-E) in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
- Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung (§ 176a BauGB-E)
- Begrenzung der Bildung von Wohnungseigentum (§ 250 BauGB-E)
- Obergrenzen als Orientierungswerte (§ 17 Abs. 1 BauNVO-E)
- Sonstige Änderungen in den Planungsgrundsätzen und Festsetzungsmöglichkeiten (§§ 1 Abs. 6 und 9 BauGB-E)
- Änderungen im Belangekatalog
- Mobilfunkausbau
- Versorgung mit Grün- und Freiflächen
- Elektromobilität - Festsetzungskatalog
- Naturerfahrungsräume - Wiederinkraftsetzung von § 13b BauGB 4. Vernetzung von Grün- und Freiflächen bei Sanierungsmaßnahmen
- Änderungen im Belangekatalog
III. Überleitungsvorschriften
IV. Bewertung und Schlussfolgerungen für die Praxis
Informationen und technische Hinweise
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