2026

Raumordnung – Neue Anforderungen, rechtliche Fragen und strategische Überlegungen

Frühbucherrabatt
Fortbildungsnachweis

Das Raumordnungsgesetz hat vor Kurzem durch Artikel 7 des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) an mehreren Stellen Änderungen und Neuregelungen erfahren. Diese betreffen neben der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten auch das Thema der Mehrfachnutzung von Flächen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung.

Da gegenwärtig zahlreiche Aufstellungs- und Änderungsverfahren in der Raumordnung laufen, die insbesondere Flächenausweisungen für erneuerbare Energien zum Gegenstand haben, sind die Begründung raumordnerischer Festlegungen, die Vermeidung von Form- und Verfahrensfehlern bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie die Planerhaltung aktuelle Fragestellungen für die Praxis. Dies gilt auch für die Wirkungen und die Sicherung von Planentwürfen in der Raumordnung. Auch dabei rücken insbesondere Flächenausweisungen für erneuerbare Energien in den Vordergrund.

Abgerundet wird das Programm durch kritische Überlegungen zu raumordnerischen Steuerungskonzepten, welche sich zum einen den Grundsätzen der Raumordnung und zum anderen den Möglichkeiten der Flexibilisierung widmen.

Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Online-Seminartermin.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den Teilnahmebedingungen für die Online-Seminare.

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Technische Hinweise Online-Seminare

Programmablauf

10.März 2026, Dienstag

09:00Öffnung des Seminarraums
09:15Begrüßung und Einführung
Jonas Marschall, Wissenschaftlicher Referent, Institut für Städtebau Berlin
09:20Anforderungen an die Begründung raumordnerischer Festlegungen sowie Überlegungen zur Zweckmäßigkeit von Grundsätzen in Raumordnungsplänen
Michael Bongartz, freischaffender Berater, Leitender Verbandsbaudirektor Regionalverband Ruhr a.D., Essen
10:05Nachfragen und Diskussion
10:20Kaffeepause
10:30Vermeidung von Form- und Verfahrensfehlern bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie Planerhaltung
Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln
11:15Nachfragen und Diskussion
11:30Kaffeepause
11:40Wirkungen und Sicherung von Raumordnungsplanentwürfen
Christin Herzer, stellvertretende Leiterin der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen, Weimar
12:25Nachfragen und Diskussion
12:40Mittagspause
13:40Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie nach § 28 ROG
Prof. Dr. Boas Kümper, Professor für Öffentliches Recht, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Kaiserslautern
14:25Nachfragen und Diskussion
14:40Kaffeepause
14:50Mehrfachnutzungen, Folgenutzungen, Bedingungen und Befristungen in Raumordnungsplänen
Maximilian Fischer, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Referat 11 Landesentwicklungsplanung, Referent und Projektleiter, Stuttgart
15:35Nachfragen und Diskussion
15:50Kaffeepause
16:00Flexibilisierung in der Raumordnung – Instrumente, Potenziale, Risiken sowie Umsetzungs- und Anwendungshinweise
Prof. Dr. Martin Beckmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster
16:45Nachfragen und Diskussion
17:00Verabschiedung, Ende der Veranstaltung

 

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Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Prof. Dr. Martin Beckmann

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster

  • Michael Bongartz

    Leitender Verbandsbaudirektor a.D., Bochum

  • Maximilian Fischer

    Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Referat 11 Landesentwicklungsplanung, Referent und Projektleiter, Stuttgart

  • Christin Herzer

    stellvertretende Leiterin der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen; Weimar

  • Dr. Gerrit Krupp

    Rechtsanwalt; Lenz und Johlen; Köln

  • Dr. Boas Kümper

    Professor für Öffentliches Recht, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Kaiserslautern

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 10.02.2026 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jonas Marschall
Telefon: 030 230822 23
E-Mail: marschall@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0