Raumordnung – Neue Anforderungen, rechtliche Fragen und strategische Überlegungen
Online-Seminar am 10.03.2026Das Raumordnungsgesetz hat vor Kurzem durch Artikel 7 des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) an mehreren Stellen Änderungen und Neuregelungen erfahren. Diese betreffen neben der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten auch das Thema der Mehrfachnutzung von Flächen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung.
Da gegenwärtig zahlreiche Aufstellungs- und Änderungsverfahren in der Raumordnung laufen, die insbesondere Flächenausweisungen für erneuerbare Energien zum Gegenstand haben, sind die Begründung raumordnerischer Festlegungen, die Vermeidung von Form- und Verfahrensfehlern bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie die Planerhaltung aktuelle Fragestellungen für die Praxis. Dies gilt auch für die Wirkungen und die Sicherung von Planentwürfen in der Raumordnung. Auch dabei rücken insbesondere Flächenausweisungen für erneuerbare Energien in den Vordergrund.
Abgerundet wird das Programm durch kritische Überlegungen zu raumordnerischen Steuerungskonzepten, welche sich zum einen den Grundsätzen der Raumordnung und zum anderen den Möglichkeiten der Flexibilisierung widmen.
Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Online-Seminartermin.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den Teilnahmebedingungen für die Online-Seminare.
Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt.
Programmablauf
10.März 2026, Dienstag
| 09:00 | Öffnung des Seminarraums |
| 09:15 | Begrüßung und Einführung Jonas Marschall, Wissenschaftlicher Referent, Institut für Städtebau Berlin |
| 09:20 | Anforderungen an die Begründung raumordnerischer Festlegungen sowie Überlegungen zur Zweckmäßigkeit von Grundsätzen in Raumordnungsplänen Michael Bongartz, freischaffender Berater, Leitender Verbandsbaudirektor Regionalverband Ruhr a.D., Essen |
| 10:05 | Nachfragen und Diskussion |
| 10:20 | Kaffeepause |
| 10:30 | Vermeidung von Form- und Verfahrensfehlern bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie Planerhaltung Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln |
| 11:15 | Nachfragen und Diskussion |
| 11:30 | Kaffeepause |
| 11:40 | Wirkungen und Sicherung von Raumordnungsplanentwürfen Christin Herzer, stellvertretende Leiterin der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen, Weimar |
| 12:25 | Nachfragen und Diskussion |
| 12:40 | Mittagspause |
| 13:40 | Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie nach § 28 ROG Prof. Dr. Boas Kümper, Professor für Öffentliches Recht, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Kaiserslautern |
| 14:25 | Nachfragen und Diskussion |
| 14:40 | Kaffeepause |
| 14:50 | Mehrfachnutzungen, Folgenutzungen, Bedingungen und Befristungen in Raumordnungsplänen Maximilian Fischer, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Referat 11 Landesentwicklungsplanung, Referent und Projektleiter, Stuttgart |
| 15:35 | Nachfragen und Diskussion |
| 15:50 | Kaffeepause |
| 16:00 | Flexibilisierung in der Raumordnung – Instrumente, Potenziale, Risiken sowie Umsetzungs- und Anwendungshinweise Prof. Dr. Martin Beckmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster |
| 16:45 | Nachfragen und Diskussion |
| 17:00 | Verabschiedung, Ende der Veranstaltung |
