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Windenergie und mehr – Die Neuregelungen zur Stärkung der erneuerbaren Energien

Frühbucherrabatt

Die Veranstaltung widmet sich den umfangreichen Gesetzespaketen (beispielsweise die Änderungen der Erneuerbaren Energie-Novelle im Städtebaurecht vom Januar 2023 oder dem Wind-an-Land-Gesetz Inkrafttreten Februar 2023) zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Planung.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Bedeutungen der Gesetzespakete darzulegen und die Auswirkungen verständlich und praxisorientiert zu erläutern.

Programmablauf

04.05.2023, Donnerstag

08:15 Öffnung des Online-Seminarraums

Beginn: 08:30 Uhr, Ende: 16:00 Uhr Pausen: zwei Kaffeepausen (je 30 Min.), eine Mittagspause (60 Min.

  EINFÜHRUNG
  I. Aktueller Sachstand der Windenergiegesetzgebung
  1. Windenergiegesetzgebung
2. Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
3. Flankierende Regelungen
  II. Die bisherige Rechtslage zur planerischen Steuerung und Zulassung von Windenergieanlagen
  1. Privilegierung von Windenergieanlagen
2. Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB a.F.
3. Anforderungen der Rechtsprechung
4. Zulassung von Windenergieanlagen
5. Anlass für eine Neuregelung
  III. Grundzüge der Neuregelungen im WaLG
1. Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
1.1 Bestimmung des Bedarfs
1.2 Windenergiegebiete
1.3 Zwischenziele bis 2027, Endziele bis 2032
1.4 Umsetzung in den Ländern
1.5 Anrechenbare Flächen
1.6 Feststellung des Erreichens der Flächenziele
2. Änderungen im Baugesetzbuch
2.1 Änderungen in § 5 Abs. 2b BauGB
2.2 Neue Verordnungsermächtigung in § 9a Abs. 2 BauGB
2.3 Sonderregelungen für die Windenergieanlagen an Land (§ 249 BauGB)
2.4 Von der Ausschluss- zur Positivplanung
2.5 Neufassung von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
2.6 Umsetzung der Flächenziele
2.7 Repowering
2.8 Rechtsfolgen bei Erreichen der Flächenziele
2.9 Rechtsfolgen bei Nicht-Erreichen der Flächenziele
2.10 Abstandsflächenregelungen nach Landesrecht
2.11 Umgang mit bestehenden Planungen
2.12 Überleitungsrecht für bestehende Raumordnungs- und Bauleitpläne (§ 245e BauGB)
2.13 Evaluierungen
2.14 Verordnungsermächtigungen nach dem WindBG
  IV. Weitere Regelungen im Überblick
  1. Änderungen im Raumordnungsgesetz
2. Änderungen im BauGB
2.1 Sonderregelungen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB
2.2 Erweiterung der Rückbauverpflichtung in § 35 Abs 5 Satz 2 BauGB
2.3 Sonderregelungen für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nach § 249a BauGB
2.4 Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus nach § 249b BauGB
2.5 Einschränkung optisch bedrängender Wirkungen nach § 249 Abs. 10 BauGB
3. Sonderregelungen für Biogasanlagen in § 246d BauGB
4. Änderungen in der BauNVO
4.1 Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)
4.2 Überleitungsvorschrift in § 25f BauNVO)
5. Änderung des UVPG in Anlage 5 Nr. 1.7
6. Änderungen im BImSchG
7. Änderungen im BNatSchG
8. Weitere gesetzliche Regelungen
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Tagungsort

Onlineveranstaltung

Referent/innen

  • Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil Stephan Mitschang

    Institutsdirektor ISB Berlin

  • Prof. Dr. Olaf Reidt

    Redeker Sellner Dahs, Berlin

  • Marianna Roscher

    Referatsleiterin Deutscher Städte- und Gemeindebund

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 06.04.2023 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

In der Teilnahmegebühr sind eine Tagungsmappe sowie Getränke enthalten.

Kontakt

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jonas Marschall

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0