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Lärmschutz in der Bauleitplanung

Neuerungen im Rahmen des Gesetzespakets zum Bauturbo
Fortbildungsnachweis

Am 30.10.2025 wurde mit dem sogenannten Bauturbo das Baugesetzbuch novelliert (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung).

In den Neuregelungen wird auch der Lärmschutz adressiert. Im Fokus steht einerseits die Ermächtigung in Bebauungsplänen von der TA Lärm abzuweichen und bestimmte Werte zum Schutz vor Geräuschemissionen festzusetzen. Hiermit sollen insb. Lärmkonfliktlösungen wie das sog. ‚HafenCity Fenster‘ rechtssicher umgesetzt werden können, wenn Wohnbebauung an gewerbliche Anlagen heranrückt.

Andererseits wird eine neue Rechtsgrundlage für die Emissionskontingentierung geschaffen. Darüber hinaus soll die mittelbare Wirkung der Kernregelungen des Bauturbos (§ 246e BauGB, aber auch § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB) auf den Lärmschutz betrachtet werden.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen von Bauplanungs- und Bauordnungsbehörden wie auch an Umwelt- und Rechtsämter sowie an Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Auch Mitarbeiter:innen von Planungs- und Ingenieursbüros, Immissionsschutz und Umweltbeauftragte sowie sonstige Interessierte sind herzlich willkommen.

Hinweis: Während der Vorträge sind Beiträge der Teilnehmenden über die Chat-Funktion ausdrücklich erwünscht. Die Beiträge werden je nach Möglichkeit während oder nach dem Vortrag beantwortet oder mit den Teilnehmenden diskutiert. Dazu wird ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Einzelbeiträge mit Bild und Ton freigeschaltet werden, um den seminaristischen Charakter sicherzustellen.

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Programmablauf

15.04.2026, Mittwoch

08:45Öffnung des Seminarraums
09:00Begrüßung und Einführung
Anna Gumm, Institut für Städtebau Berlin
 Bestehende Rechtslage
09:15Bestehende Regelungsmöglichkeiten im B-Plan zur Bewältigung von Lärmkonflikten
Gebot der Konfliktbewältigung, Festsetzungsmöglichkeiten und -grenzen
N.N.
10:00Nachfragen und Diskussion
10:15Relevante Grundlagen der TA Lärm
Anwendungsbereich, Betreiberpflichten, Immissionsort, Immissionsrichtwerte, Abweichende Beurteilung Lärmbelastung
Dr. Gernot Schiller, Redeker, Sellner Dahs, Berlin
11:00Nachfragen und Diskussion
11:15Kaffeepause
11:30Rücksichtnahmegebot: § 15 BauNVO
Bedeutung für den Lärmschutz, Regelungszweck und Inhalt, Anwendung in der Praxis
Anja Schilling, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Würzburg
12:30Mittagspause
 Neue Festsetzungsmöglichkeiten im B-Plan
13:30Neue Festsetzungsmöglichkeit: § 9 Abs. 1 Nr. 23 a lit. aa BauGB
Abweichung von der TA Lärm im B-Plan, Festsetzung bestimmter Werte, Anwendungsfälle, Anforderungen an die Abwägung
Dr. Maren Wittzack, GGSC Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
14:15Nachfragen und Diskussion
14:30Anordnung nachträglicher Lärmschutzmaßnahmen: Inhalt und Probleme der Fehlerfolgenregelung des § 216a BauGB bei unwirksamen B-Plan mit Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 a lit. aa BauGB
Dr. Georg Hünnekens, Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster
15:15Nachfragen und Diskussion
15:30Ende des 1. Veranstaltungstags

16.04.2026, Donnerstag

08:45Öffnung des Seminarraums
09:00Begrüßung und Einführung
Anna Gumm, Institut für Städtebau Berlin
09:05Neue Sonderregelungen für den Wohnungsbau – Betrachtung immissionsschutzrechtlicher Aspekte
§ 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3b BauGB, § 246e
BauGB Dr. Sebastian Seith, Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte
09:50Nachfragen und Diskussion
10:05Wirkung der Neuregelungen aus Sicht des Landes Berlin
Dr.-Ing. Tim Schwarz, Leitung Referat I C der Abteilung I Stadtplanung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin
10:50Nachfragen und Diskussion
11:05Kaffeepause
11:20Neue Rechtsgrundlage für Geräuschemissionskontingentierung: § 9 Abs. 1 Nr. 23 a lit bb BauGB
Bisherige Rechtsgrundlage, Rechenmethodik, Anwendungsfälle und Grenzen
Guido Kohnen, Kohnen Berater & Ingenieure Gmbh & Co KG, Freinsheim
12:05Nachfragen und Diskussion
12:20Mittagspause
 Rechtsprechung
13:20Aktuelle Rechtsprechung zum Lärmschutz in der Bauleitplanung
Thomas Tyczewsky, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster
14:05Nachfragen und Diskussion
14:20Ende der Veranstaltung

 

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Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Dr. Georg Hünnekens

    Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster

  • Guido Kohnen

    Kohnen Berater & Ingenieure Gmbh & Co KG, Freinsheim

  • Dr. Gernot Schiller

    Redeker, Sellner Dahs, Berlin

  • Anja Schilling

    Rechtsanwältin; Fachanwältin für Verwaltungsrecht; Baumann Rechtsanwälte; Leipzig

  • Dr. Tim Schwarz

    Leitung Referat I C der Abteilung I Stadtplanung; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Berlin

  • Dr. Sebastian Seith

    Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte

  • Dr. Maren Wittzack

    GGSC Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 400,00 EUR.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Anna Gumm
Telefon: 030 23082220
E-Mail: gumm@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0