Lärmschutz in der Bauleitplanung
Neuerungen im Rahmen des Gesetzespakets zum Bauturbo Online-Seminar am 15.04. / 16.04.2026Am 30.10.2025 wurde mit dem sogenannten Bauturbo das Baugesetzbuch novelliert (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung).
In den Neuregelungen wird auch der Lärmschutz adressiert. Im Fokus steht einerseits die Ermächtigung in Bebauungsplänen von der TA Lärm abzuweichen und bestimmte Werte zum Schutz vor Geräuschemissionen festzusetzen. Hiermit sollen insb. Lärmkonfliktlösungen wie das sog. ‚HafenCity Fenster‘ rechtssicher umgesetzt werden können, wenn Wohnbebauung an gewerbliche Anlagen heranrückt.
Andererseits wird eine neue Rechtsgrundlage für die Emissionskontingentierung geschaffen. Darüber hinaus soll die mittelbare Wirkung der Kernregelungen des Bauturbos (§ 246e BauGB, aber auch § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB) auf den Lärmschutz betrachtet werden.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen von Bauplanungs- und Bauordnungsbehörden wie auch an Umwelt- und Rechtsämter sowie an Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Auch Mitarbeiter:innen von Planungs- und Ingenieursbüros, Immissionsschutz und Umweltbeauftragte sowie sonstige Interessierte sind herzlich willkommen.
Hinweis: Während der Vorträge sind Beiträge der Teilnehmenden über die Chat-Funktion ausdrücklich erwünscht. Die Beiträge werden je nach Möglichkeit während oder nach dem Vortrag beantwortet oder mit den Teilnehmenden diskutiert. Dazu wird ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Einzelbeiträge mit Bild und Ton freigeschaltet werden, um den seminaristischen Charakter sicherzustellen.
Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt.
Programmablauf
15.04.2026, Mittwoch
| 08:45 | Öffnung des Seminarraums |
| 09:00 | Begrüßung und Einführung Anna Gumm, Institut für Städtebau Berlin |
| Bestehende Rechtslage | |
| 09:15 | Bestehende Regelungsmöglichkeiten im B-Plan zur Bewältigung von Lärmkonflikten Gebot der Konfliktbewältigung, Festsetzungsmöglichkeiten und -grenzen N.N. |
| 10:00 | Nachfragen und Diskussion |
| 10:15 | Relevante Grundlagen der TA Lärm Anwendungsbereich, Betreiberpflichten, Immissionsort, Immissionsrichtwerte, Abweichende Beurteilung Lärmbelastung Dr. Gernot Schiller, Redeker, Sellner Dahs, Berlin |
| 11:00 | Nachfragen und Diskussion |
| 11:15 | Kaffeepause |
| 11:30 | Rücksichtnahmegebot: § 15 BauNVO Bedeutung für den Lärmschutz, Regelungszweck und Inhalt, Anwendung in der Praxis Anja Schilling, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Würzburg |
| 12:30 | Mittagspause |
| Neue Festsetzungsmöglichkeiten im B-Plan | |
| 13:30 | Neue Festsetzungsmöglichkeit: § 9 Abs. 1 Nr. 23 a lit. aa BauGB Abweichung von der TA Lärm im B-Plan, Festsetzung bestimmter Werte, Anwendungsfälle, Anforderungen an die Abwägung Dr. Maren Wittzack, GGSC Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin |
| 14:15 | Nachfragen und Diskussion |
| 14:30 | Anordnung nachträglicher Lärmschutzmaßnahmen: Inhalt und Probleme der Fehlerfolgenregelung des § 216a BauGB bei unwirksamen B-Plan mit Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 a lit. aa BauGB Dr. Georg Hünnekens, Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster |
| 15:15 | Nachfragen und Diskussion |
| 15:30 | Ende des 1. Veranstaltungstags |
16.04.2026, Donnerstag
| 08:45 | Öffnung des Seminarraums |
| 09:00 | Begrüßung und Einführung Anna Gumm, Institut für Städtebau Berlin |
| 09:05 | Neue Sonderregelungen für den Wohnungsbau – Betrachtung immissionsschutzrechtlicher Aspekte § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3b BauGB, § 246e BauGB Dr. Sebastian Seith, Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte |
| 09:50 | Nachfragen und Diskussion |
| 10:05 | Wirkung der Neuregelungen aus Sicht des Landes Berlin Dr.-Ing. Tim Schwarz, Leitung Referat I C der Abteilung I Stadtplanung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin |
| 10:50 | Nachfragen und Diskussion |
| 11:05 | Kaffeepause |
| 11:20 | Neue Rechtsgrundlage für Geräuschemissionskontingentierung: § 9 Abs. 1 Nr. 23 a lit bb BauGB Bisherige Rechtsgrundlage, Rechenmethodik, Anwendungsfälle und Grenzen Guido Kohnen, Kohnen Berater & Ingenieure Gmbh & Co KG, Freinsheim |
| 12:05 | Nachfragen und Diskussion |
| 12:20 | Mittagspause |
| Rechtsprechung | |
| 13:20 | Aktuelle Rechtsprechung zum Lärmschutz in der Bauleitplanung Thomas Tyczewsky, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster |
| 14:05 | Nachfragen und Diskussion |
| 14:20 | Ende der Veranstaltung |
