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Grundlagen Lärmschutz in der Bauleitplanung

Ausgebucht
Frühbucherrabatt

Die Veranstaltung ist augebucht.

Der vorbeugende Immissionsschutz ist regelmäßiger Bestandteil der Bauleitplanung insb. bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Wohnnutzungen oder für gewerblich industrielle Planungen. Die Lösung planerisch zu bewältigender Konflikte ist grundsätzlich auf der jeweiligen Planungsebene anzustreben und nicht auf ein nachfolgendes Genehmigungsverfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren) zu verlagern.

Jedoch enthält weder das Baugesetzbuch noch die Baunutzungsverordnung emissions- oder immissionsrelevante Grenzwerte oder Regeln zur Beurteilung von Lärm. Dennoch erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung durch die Regelung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit die räumliche Zuordnung störender und schutzwürdiger Nutzungen. So existieren eine Reihe verschiedener Regelwerke unterschiedlicher Rechtsnatur, die getrennt nach Lärmquellen oder –arten emissions- oder immissionsbezogene Grenz-, Richt- bzw. Orientierungswerte liefern, welche durch die planenden Gemeinden zur Beurteilung von Lärm herangezogen werden können bzw. müssen.

Die Grundlagen-Tagung will die rechtssichere Berücksichtigung des Themas Lärm im Rahmen der Bauleitplanung vermitteln.

Das Programm richtet sich an Mitarbeiter:innen von Bauplanungs- und Bauordnungsbehörden wie auch an Umwelt- und Rechtsämter sowie an Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Auch Mitarbeiter:innen von Planungs- und Ingenieursbüros, Immissionsschutz und Umweltbeauftragte sowie sonstige Interessierte sind herzlich Willkommen.

Programmablauf

16.05.2023, Dienstag

09:15 Öffnung des Seminarraums
09:30 Einführung
Organisatorisches; städtebauliche Bedeutung von Lärm
Jonas Marschall, Institut für Städtebau Berlin
09:45 Bedeutung lärmtechnischer Regelwerke in der Bauleitplanung
Dr. Gernot Schiller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs, Berlin
10:30 Nachfragen und Diskussion
10:45 Pause
11:00 Aneinander heranrückende Nutzungen –
planungsrechtliche Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen

Fallkonstellationen, Prüfkaskade. Trennungsgrundsatz, Rücksichtnahmegebot, Gebot der Konfliktbewältigung, Gebot der planerischen Zurückhaltung, Verlagerung in Baugenehmigungsverfahren
Dr. Jörg Henkel, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungs-recht, Düsseldorf
11:45 Nachfragen und Diskussion
12:00 Mittagspause
13:00 Regelungsmöglichkeiten zur Bewältigung von Lärmkonflikten in Bebauungsplänen mit Beispielen aus der Stadt Köln
Wolfgang Tuch, Leiter der Stabstelle 61-3 Bauleitplanung – Verfahrensmanagement, Grundsätze, Digitalisierung, Stadtplanungsamt Köln
13:45 Nachfragen und Diskussion
14:00 Pause
14:15 Anforderungen an die Emissionskontingentierung
Guido Kohnen, Kohnen Berater und Ingenieure GmbH Co.KG, Freinsheim
15:00 Nachfragen und Diskussion
15:15 Ende der Veranstaltung

 

Referent/innen

  • Dr. Gernot Schiller

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs

  • Dr. Jörg Henkel

    Dr. Jörg Henkel, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Düsseldorf

  • Wolfgang Tuch

    Leiter der Stabstelle 61-3 Bauleitplanung – Verfahrensmanagement, Grundsätze, Digitalisierung, Stadtplanungsamt Köln

  • Guido Kohnen

    Kohnen Berater und Ingenieure GmbH Co.KG, Freinsheim

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Veranstaltung umfasst eine Fortbildungsdauer von 240 Minuten ohne Berücksichtigung der Begrüßungs- und Pausenzeiten.

 

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 18.04.2023 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

In der Teilnahmegebühr sind eine Tagungsmappe sowie Getränke enthalten.

Kontakt

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jonas Marschall

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0