BauNVO - Grundlage für Bauleitpläne, aktuelle Fragestellungen sowie grundlegende und aktuelle Rechtsprechung
Online-Seminar am 22.05.2025Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang werden in bewährter, praxisorientierter Manier Aufbau, Anwendungsbereich und Grundzüge der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erläutert. Die Erläuterungen finden unter Berücksichtigung grundlegender und aktueller Rechtsprechung statt. Darüber hinaus wird auf aktuelle Fragestellungen, beispielsweise auf die aktuelle Erneuerbare Energien-Novelle im Städtebaurecht vom Januar 2023, eingegangen.
Hinweis: Bitte bringen Sie das aktuelle BauGB inkl. BauNVO mit.
Programmablauf
Donnerstag, 22.05.2025
08:45 | Öffnung des digitalen Veranstaltungsraums |
09:00 | Beginn des Onlineseminars |
15:30 | Ende des Onlineseminars |
zwei Kaffeepausen (je 15 Min.), eine Mittagspause (60 Min.) |
A. Einleitung und Überblick
B. Aufbau, Anwendungsbereich und Beispiele
1. Aufbau und Inhalt
2. Bedeutung für die Bauleitplanung
3. Bedeutung für die Zulassung von Bauvorhaben
4. Bedeutung für sonstige Satzungen im Städtebaurecht
C. Städtebauliche Planung ohne BauNVO?
D. Grundzüge der Baugebietstypen und ihrer Zweckbestimmungen
1. Möglichkeiten und Grenzen der Ausweisung von Baugebieten nach den §§ 2 bis 9 BauNVO
2. Sondergebiete nach den §§ 10 und 11 BauNVO
E. Grundzüge der Gliederungs- und Differenzierungsmöglichkeiten
1. Anwendungsbereiche der §§ 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO
2. Erweiterter Bestandsschutz nach § 1 Abs. 10 BauNVO
F. Aktuelle Fragestellungen
1. BauNVO und Innenentwicklung
2. Die Änderungen der Städtebaurechtsnovelle 2021
a. Einführung eines Dörflichen Wohngebiets (§ 5a BauNVO)
aa. Zweckbestimmung und Differenzierungen
bb. Abgrenzung zu Misch-, Kern- und Dorfgebieten sowie Urbanen Gebieten
cc. Zulässiger Störgrad
dd. Praktischer Anwendungsbereich
b. Orientierungswerte für Obergrenzen bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO)
aa. Was bedeutet „Orientierungswerte für Obergrenzen?“
bb. Anwendungsvoraussetzungen für eine Flexibilisierung
cc. Praktischer Anwendungsbereich
c. Mobilfunkanlagen (§ 14 BauNVO)
aa. Anlass
bb. Grundsätzliche Zulässigkeit in den Baugebietsarten
cc. Möglichkeiten der Zulassungsmodifizierung durch die Gemeinden
dd. Praktische Bedeutung
3. Die Änderungen der Erneuerbare Energien-Novelle 2023
aa. Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff in Sondergebieten, Gewerbe- und Industriegebieten
bb. Neue Überleitungsvorschrift
Die Erläuterungen finden unter Berücksichtigung grundlegender sowie der aktuellen Rechtsprechung statt.
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