BauNVO - Grundlage für Bauleitpläne, aktuelle Fragestellungen sowie grundlegende und aktuelle Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der aktuellen Erneuerbaren Energien-Novelle im Städtebaurecht vom Januar 2023
Online-Seminar am 27.06.2023Unter Leitung von Univ.- Prof. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang werden in bewährter, praxisorientierter Manier Aufbau, Anwendungsbereich und Grundzüge der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erläutert.
Die Erläuterungen finden unter Berücksichtigung grundlegender und aktueller Rechtsprechung statt. Darüber hinaus wird auf aktuelle Fragestellungen, beispielsweise die Änderungen der Erneuerbaren Energie-Novelle im Städtebaurecht vom Januar 2023, eingegangen.
Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB inkl. BauNVO vor.
Programmablauf
27.06.2023, Dienstag
08:45 Öffnung des Online-Seminarraums
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 15:30 Uhr
Pausen: zwei Kaffeepausen (je 15 Min.), eine Mittagspause (60 Min.)
A. | Einleitung und Überblick |
B. | Aufbau, Anwendungsbereich und Beispiele 1. Aufbau und Inhalt 2. Bedeutung für die Bauleitplanung 3. Bedeutung für die Zulassung von Bauvorhaben 4. Bedeutung für sonstige Satzungen im Städtebaurecht |
C. | Städtebauliche Planung ohne BauNVO? |
D. | Grundzüge der Baugebietstypen und ihrer Zweckbestimmungen 1. Möglichkeiten und Grenzen der Ausweisung von Baugebieten nach den §§ 2 bis 9 BauNVO 2. Sondergebiete nach den §§ 10 und 11 BauNVO |
E. | Grundzüge der Gliederungs- und Differenzierungsmöglichkeiten 1. Anwendungsbereiche der §§ 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO 2. Erweiterter Bestandsschutz nach § 1 Abs. 10 BauNVO |
F. | Aktuelle Fragestellungen 1. BauNVO und Innenentwicklung 2. Die Änderungen der Städtebaurechtsnovelle 2021 a. Einführung eines Dörflichen Wohngebiets (§ 5a BauNVO) aa. Zweckbestimmung und Differenzierungen ab. Abgrenzung zu Misch-, Kern- und Dorfgebieten sowie Urbanen Gebieten ac. Zulässiger Störgrad ad. Praktischer Anwendungsbereich b. Orientierungswerte für Obergrenzen bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO) ba. Was bedeutet „Orientierungswerte für Obergrenzen?“ bb. Anwendungsvoraussetzungen für eine Flexibilisierung bc. Praktischer Anwendungsbereich c. Mobilfunkanlagen (§ 14 BauNVO) ca. Anlass cb. Grundsätzliche Zulässigkeit in den Baugebietsarten cc. Möglichkeiten der Zulassungsmodifizierung durch die Gemeinden cd. Praktische Bedeutung 3. Änderungen der Erneuerbare Energien-Novelle 2023 a. Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff in Sondergebieten, Gewerbe- und Industriegebieten b. Neue Überleitungsvorschrift |
G. | Die Erläuterungen finden unter Berücksichtigung grundlegender sowie der aktuellen Rechtsprechung statt. |