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Der Bauturbo - Fach- und Rechtsfragen

Fortbildungsnachweis

Seit Oktober 2025 gilt der sog. Bauturbo. Im Fokus stehen folgende geänderte bzw. neu eingefügte Regelungen im Baugesetzbuch: § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b sowie § 246e BauGB jeweils i.V.m. § 36a BauGB.

Ziel des Regelungspakets ist die Beschleunigung des Wohnungsbaus. So kann zugunsten des Wohnungsbaus von Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden. D.h. es kann auf langwierige Planverfahren verzichtet werden. Voraussetzung ist immer die Zustimmung der Gemeinde. Diese sichert die Planungshoheit der Gemeinde und kann von der Einhaltung von Bedingungen abhängig gemacht werden.

Die Veranstaltung widmet sich Fragen zu Einzelaspekten, die sich bei der Anwendung des Bauturbos stellen. U.a.: Wer ist zuständig für die Erteilung der Zustimmung und wie fügt sich diese in das Baugenehmigungsverfahren ein? Wie kann die Überprüfung der Vereinbarkeit mit städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen ablaufen und wie können städtebauliche Anforderungen durchgesetzt werden? Welche Folgewirkungen hat die Abweichung von bestehenden Bebauungsplänen? Wie läuft die Strategische Umweltprüfung im Baugenehmigungsverfahren ab?

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in Planungs- und Baugenehmigungsbehörden sowie alle Interessierten.

 

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Programmablauf

17.06.2026, Mittwoch

08:45Öffnung des Seminarraums
09:00Begrüßung und Einführung
Anna Gumm, Institut für Städtebau Berlin
Wiebke Diedenhofen, Institut für Städtebau Berlin
09:15Regelungsüberblick: Neue Sonderregelungen für den Wohnungsbau
§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3a Nr. 1b, 34 Abs. 3b und 246e BauGB
Dr. Thomas Lüttgau, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
10:00Rückfragen und Diskussion
10:15Die Zustimmung der Gemeinde (§ 36a BauGB)
Unterschied zum Einvernehmen, Gemeindeinterne Zuständigkeit, Zustimmungsfiktion, Beteiligung der Öffentlichkeit, rechtliche Überprüfbarkeit
Dr. Anna Ruth Leo, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt
11:00Rückfragen und Diskussion
11:15Kaffeepause
11:30Vereinbarkeit mit städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen
Abgleich mit Entwicklungsvorstellungen und Gleichbehandlung
Alexander Dickow, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, BTU Cottbus-Senftenberg
12:15Rückfragen und Diskussion
12:30Mittagspause
13:30Der Bauturbo im Baugenehmigungsverfahren
Einzureichende Unterlagen, Fristen, Abstimmung zwischen Gemeinde und Bauaufsicht, Bauvorbescheid
Dr. Thomas Schröer, LL.M., FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt am Main
14:15Rückfragen und Diskussion
14:30Möglichkeiten zur Durchsetzung städtebaulicher Anforderungen
Nebenbestimmung zur Baugenehmigung auf Grundlage des Landesrechtes, ergänzende Regelungen in Städtebaulichen Verträgen
Prof. Dr. Jörg Beckmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Berlin
15:15Rückfragen und Diskussion
15:30Ende 1. Veranstaltungstag

18.06.2026, Donnerstag

08:45Öffnung des Seminarraums
09:00Begrüßung und Einführung
Anna Gumm, Institut für Städtebau Berlin
Wiebke Diedenhofen, Institut für Städtebau Berlin
09:05Folgewirkungen erteilter Genehmigungen in den bestehenden Zulässigkeitstatbeständen
u.a. Gefahr der Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen
Dr. Gerhard Michael, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, GÖHMANN Rechtsanwälte, Berlin
09:50Rückfragen und Diskussion
10:05Nachbarschutz, Rücksichtnahmegebot und öffentliche Belange
Anja Schilling, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Würzburg
10:50Rückfragen und Diskussion
11:05Kaffeepause
11:20Durchführung der Strategischen Umweltprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung im Baugenehmigungsverfahren
Zuständigkeit, rechtliche Anforderungen, Ablauf und Ausgestaltung
Johannes Bohl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bohl & Coll. Rechtsanwälte, Würzburg
12:05Rückfragen und Diskussion
12:20Mittagspause
13:20Praxisbericht 1
Grundsatzbeschluss, Beispiele Erteilung / Ablehnung Zustimmung
N.N.
13:50Rückfragen und Diskussion
14:05Praxisbericht aus der Stadt Potsdam
Grundsatzbeschluss, Beispiele Erteilung / Ablehnung Zustimmung
Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, Stadtplanungsamt, Potsdam
14:35Rückfragen und Diskussion
14:50Ende der Veranstaltung

 

 

 

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Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Prof. Dr. Jörg Beckmann

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Berlin

  • Johannes Bohl

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bohl & Coll. Rechtsanwälte, Würzburg

  • Alexander Dickow

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter, BTU Cottbus-Senftenberg

  • Dr. Anna Ruth Leo

    Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt

  • Dr. Thomas Lüttgau

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Lenz und Johlen; Köln

  • Dr. Gerhard Michael

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht, GÖHMANN Rechtsanwälte, Berlin

  • Anja Schilling

    Rechtsanwältin; Fachanwältin für Verwaltungsrecht; Baumann Rechtsanwälte; Leipzig

  • Dr. Thomas Schröer

    LL.M., FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt/M.

  • Eric Wolfram

    Fachbereichsleiter Stadtplanung, Stadtplanungsamt, Potsdam

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt. Für die Anerkennung anderer Kammern, nutzen Sie bitte unsere Teilnahmebescheinigung. Die Rechtsanwaltskammern erteilen grundsätzlich keine Anerkennung vorab.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 400,00 EUR.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wiebke Diedenhofen
Telefon: 030-230822-26
E-Mail: diedenhofen@staedtebau-berlin.de

Anna Gumm
Telefon: 030 23082220
E-Mail: gumm@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0