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Bauturbo für den Wohnungsbau und weitere Neuregelungen - ISB Fachtagung zur räumlichen Planung

Voraussetzungen, Anwendungsbereiche und Erleichterungen für die Praxis
Fortbildungsnachweis

Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung soll für die Gemeinden Erleichterungen bei der Schaffung dringend benötigten Wohnraums bringen.

Zu den beabsichtigten Regelungen gehört unter anderem der als „Bauturbo“ bezeichnete § 246e BauGB, welcher mit hohen Erwartungen verbunden ist. Hinzu kommen das gemeindliche Zustimmungsverfahren in § 36a BauGB, Neuregelungen bei Befreiungen und im Innenbereich nach den § 31 und § 34 BauGB sowie neue Lärmschutzregelungen und die Verlängerung bisher befristeter Instrumente.

In zwölf namenhaft und mit besonderer Expertise besetzten Vorträgen werden die Neuregelungen im Rahmen der diesjährigen Herbsttagung des Instituts erörtert, eingeordnet und in den anschließenden Fragerunden diskutiert.
Den Teilnehmenden werden stichpunktartige Kurfassungen zu den Vorträgen bereitgestellt.

Die Veranstaltung wird über den Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Programmablauf

12.11.2025, Mittwoch

09:30Öffnung des Seminarraums
10:00Begrüßung
Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil Stephan Mitschang, Institutsdirektor, Institut für Städtebau Berlin
10:15Aktuelle und zeitnahe neue Gesetzgebungsvorhaben
Dr. David Meurers; Referat Allgemeines Städtebaurecht; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Berlin
10:45Nachfragen und Diskussion
11:00Bedeutung der Neuregelungen für die Städte und Gemeinden
Matthias Simon; Direktor; Bayerischer Gemeindetag; München
11:30Nachfragen und Diskussion
11:45Pause
12:00Praxisbericht: Wirkungseinschätzung der Neuregelungen für Dortmund
Dr. Henning Jaeger; Teamleiter Bauleitplanverfahren; Stadtplanungs- und Bauordnungsamt; Dortmund
12:30Nachfragen und Diskussion
12:45Mittagspause
13:45Erneute Erweiterung von Befreiungstatbeständen in § 31 BauGB
Prof. Dr. Olaf Bischopink; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Baumeister Rechtsanwälte; Münster
14:15Nachfragen und Diskussion
14:30Erleichterungen der Abweichung bei Nicht-Einfügen eines Vorhaben nach § 34 Abs. 3b BauGB
Dr. Gerhard Spieß; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Döring Spieß Rechtsanwälte; München
15:00Nachfragen und Diskussion
15:15Pause
15:30Einvernehmen und Zustimmung – Anwendungsbereiche, Unterschiede, Rechtsschutz
Dr. Johannes Grüner; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Kapellmann und Partner Rechtsanwälte; Düsseldorf
16:00Nachfragen und Diskussion
16:15Praxisbericht: Wirkungseinschätzung der Neuregelungen für das Land Berlin
Felix Lüdtke; Gruppenleitung Rechtsaufsicht – Bebauungspläne; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; Berlin
16:45Nachfragen und Diskussion
17:00Ende des ersten Tagungstages

13.11.2025, Donnerstag

09:15Öffnung des Seminarraums
10:00Festsetzung von Immissionswerten und Emissionskontingenten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a Buchst. aa und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
Prof. Dr. Olaf Reidt; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Redeker Sellner Dahs; Berlin
10:30Nachfragen und Diskussion
10:45Technische Anwendungsprobleme in der Planungspraxis
Guido Kohnen, Geschäftsführer; Kohnen Berater & Ingenieure Gmbh & Co KG; Freinsheim
11:15Nachfragen und Diskussion
11:30Pause
11:45Neue Fehlerfolgenregelung in § 216a BauGB
Prof. Dr. Andreas Decker; Richter am BVerwG; Leipzig
12:15Nachfragen und Diskussion
12:30Mittagspause
13:30Bauturbo nach § 246e BauGB
Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang, Direktor, Institut für Städtebau Berlin
14:00Nachfragen und Diskussion
14:15Praxisbericht: Wirkungseinschätzung der Neuregelungen für das Bundesland Thüringen
Benjamin Herzer; Sachgebietsleiter Bauleitplanung, GIS; Stellvertr. Referatsleiter Raumordnung, Bauleitplanung; Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
14:45Nachfragen und Diskussion
15:00Schlussworte
15:15Ende der Veranstaltung

 

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Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Prof. Dr. Olaf Bischopink

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Baumeister Rechtsanwälte; Münster

  • Prof. Dr. Andreas Decker

    Richter am BVerwG, Leipzig

  • Dr. Johannes Grüner

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Kapellmann und Partner Rechtsanwälte; Düsseldorf

  • Benjamin Herzer

    Benjamin Herzer, Oberbaurat, stellv. Referatsleiter „Raumordnung, Bauleitplanung“, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

  • Dr. Henning Jaeger

    Teamleiter Bauleitplanverfahren für das gesamte Stadtgebiet; Stadtplanungs- und Bauordnungsamt; Dortmund

  • Guido Kohnen

    Geschäftsführer; Kohnen Berater & Ingenieure Gmbh & Co KG; Freinsheim

  • Felix Lüdtke

    Gruppenleitung Rechtsaufsicht – Bebauungspläne; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; Berlin

  • Dr. David Meurers

    Referat Allgemeines Städtebaurecht; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Berlin

  • Univ.-Prof. a.D. Dr. Stephan Mitschang

    Institutsdirektor; Institut für Städtebau Berlin

  • Prof. Dr. Olaf Reidt

    Rechtsanwalt; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB; Berlin

  • Matthias Simon

    Direktor; Bayerischer Gemeindetag; München

  • Dr. Gerhard Spieß

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Döring Spieß Rechtsanwälte; München

Moderation

  • Univ.-Prof. a.D. Dr. Stephan Mitschang

    Institutsdirektor; Institut für Städtebau Berlin

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 400,00 EUR.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.
Zur Fachtagung erscheint separat ein Tagungsband.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wiebke Diedenhofen
Telefon: 030-230822-26
E-Mail: diedenhofen@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0