96 23

Wind-an-Land Gesetz - WaLG Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG - Aktuelle Rechtsfragen der Windenergieplanung

Ausgebucht
Frühbucherrabatt
Fortbildungsnachweis

Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine der zentralen Herausforderungen der Energiewende. Die Notwendigkeit schnellen Handelns wird durch die aktuelle politische Situation und das Embargo russischer Energieimporte noch verstärkt.

Am 01. Februar 2023 ist das im Juli 2022 verabschiedete Wind-an-Land-Gesetz als Artikelgesetz in Kraft getreten. Es enthält das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie Änderungen im BauGB und im ROG. Auch das BNatSchG wurde im Hinblick auf die Windenergienutzung geändert. Ziel der Neuregelungen ist es, die Ausweisung der erforderlichen Flächen sicherzustellen, zu beschleunigen und die Planungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Dafür werden u.a. verbindliche Flächenziele für die einzelnen Bundesländer festgelegt, die zu einem Stichtag erfüllt sein müssen. Die Länder können ihre Ziele entweder selbst erfüllen oder auf nachfolgende Planungsebenen – die Regional- und die Bauleitplanung - herunterbrechen.

Werden die Flächenziele nicht erfüllt, sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Auch die in den einzelnen Bundesländern geltenden Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden werden dann unwirksam.

In der Veranstaltung sollen die gesetzliche Neuregelung, ihre Hintergründe und Fragestellungen sowie die darauf beruhende weitere Rechtsentwicklung ausführlich vorgestellt und die Handlungsmöglichkeiten der Planungsträger diskutiert sowie auf praktische Probleme vor Ort eingegangen werden.
Nachfragen und Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht. Dafür ist ausreichend Zeit eingestellt.

Programmablauf

16.11.2023, Donnerstag

Jeweils gegen 11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 15.00 Uhr und gegen 16.00 Uhr sind kurze Pausen von 10 Minuten vorgesehen

Nachfragen und Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht. Dafür ist ausreichend Zeit eingestellt

09:15 Öffnung des Online-Raums / Technik-Check
09:45 Begrüßung und Einführung
Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann,
Prof. Dr. iur. Klaus Joachim Grigoleit
10:00 Grundlagen der kommunalen Windenergieplanung
• Die Zulässigkeit von WEA im Außenbereich
• Konzentrationszonenausweisung im FNP
• Rahmenbedingungen kommunaler Windenergieplanung
Substanzgebot und Abwägungsdogmatik
• Privilegierung und Verhinderungsplanung
• Harte Tabukriterien
• Weiche Tabukriterien
• Potenzialflächen

Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz
• WKA in Landschaftsschutzgebieten und anderen Schutzgebietskategorien
• Artenschutzrechtliche Belange
• Repowering

Die Neuregelungen im Wind-an-Land Gesetz
Artikel 1: Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG:
• Verpflichtungen der Länder
• Gebietsausweisungen/Flächenvorgaben
• Anrechnungsflächen
• Vorgaben und Steuerungsmöglichkeiten durch die Raumordnung
• Verteilungsmaßstäbe
13:00 Mittagspause
14:00 Die Neuregelungen im Wind-an-Land Gesetz

Artikel 2: Änderungen im Baugesetzbuch
• Neuregelung der Privilegierung von WKA im Außenbereich und planerische Steuerungs- möglichkeiten/ Steuerungsinstrumente
• Privilegierung beim Erreichen der Flächenvorgaben
• Was passiert, wenn die Flächenvorgaben zum Stichtag nicht erreicht werden?

Art. 3: Änderungen im Raumordnungsgesetz
Diskussion von Einzelfragen und Beiträgen der Teilnehmenden u.a.
• WE im Wald
• Repowering
• Höhenbegrenzungen
• Mindestabstände/Landesrecht
17:00 Ende der Veranstaltung

Tagungsort

Onlineveranstaltung

Referent/innen

  • Univ.-Prof. Dr. iur. Klaus Joachim Grigoleit

    Fachgebietsleiter Raumplanungs- und Umweltrecht, Universität Dortmund

Fortbildungsnachweis

Unsere Fachtagungen sind u.a. von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
 

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 19.10.2023 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Andreas C. Eickermann
Telefon: 030-230822-15
E-Mail: eickermann@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0