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Jahresrückblick Bauleitplanung 2023

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Ausgebucht
Frühbucherrabatt
Fortbildungsnachweis

Das Online-Seminar ist ausgebucht. Bei Interesse setzen wir Sie gerne auf die Warteliste. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an office@isw.de.

in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer

Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrumentarium der gemeindlichen Entwicklungsplanung. Das Aufgabenspektrum der Bauleitplanung ist entsprechend den aktuellen Aufgabenstellungen, Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ständig anzupassen. Auch die Rechtsprechung zu Lösungsansätzen, Festsetzungen und sonstigen Regelungen in der Bauleitplanung ist einer ständigen Fortentwicklung unterworfen.

Das Online-Seminar fasst unter Leitung von Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der einzelnen Oberverwaltungsgerichte die wichtigsten Änderungen in der Bauleitplanung im Jahr 2023 zusammen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen aktuellen Überblick der rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Bauleitplanung und Hinweise für die Rechtssicherheit.

Hinweis:
Bitte halten Sie das aktuelle WindBG, BauGB sowie die BauNVO vor.

Programmablauf

Dienstag, 28.11.2023

08:50 Öffnung des digitalen Veranstaltungsraums
09:00 Beginn des Onlineseminars
15:30 Ende des Onlineseminars
  einschließlich einer Mittagspause (1 Stunde) und zwei Kaffeepausen (a 15 Minuten)

I. Einführung

II. Überblick zu rechtlichen Änderungen im Jahr 2023

III. Planerische Aspekte im Schnittfeld von WindBG und BauGB

3.1 Überblick zu den Regelungen des WindBG

3.2 Schnittfelder von WindBG und BauGB

3.2.1 Ausweisung von Windenergiegebieten

          a. Festlegungen in Raumordnungsplänen

          b. Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen

3.2.2 Planwirksamkeit als Voraussetzung der Anrechenbarkeit von Flächen

3.2.3 Keine Bindung an entgegenstehende Ziele in Raumordnungsplänen und Darstellungen in Flächennutzungsplänen?

3.2.4 Bedeutung der förmlichen Feststellung des Erreichens der Flächenbeitragswerte oder der regionalen oder kommunalen Teilflächenziele

3.2.5 Erreichen der Zielwerte durch Ausweisung neuer Windenergiegebiete – Positivplanung statt Ausschlussmethode

3.2.6 Vollumfängliche Privilegierung bei Nicht-Erreichen der Zielwerte – Wegfall der Rechtsfolge des § 249 Abs. 2 BauGB

3.2.7 Verstärkte Durchsetzungsfähigkeit von Windenergieanlagen gegenüber entgegenstehenden Darstellungen, Zielen der Raumordnung und sonstigen Maßnahmen der Landesplanung

3.2.8 Umgang mit Bestandsplanungen

          a. Weitergeltung der Ausschlussfunktion bei bestehenden Planungen

          b. Erleichterungen durch ergänzende Bestimmungen

               - Beschränkung der Abwägung auf zusätzliche Flächen

               - Einhaltung der Grundzüge der Planung

               - Unberührtbleiben von § 249 Abs. 6 BauGB

IV. Rechtsprechung 2023: Was war wichtig für die Bauleitplanung?

4.1 Flächennutzungsplan

4.2 Bebauungsplan

       a. Private Grünfläche für den gemeinschaftlichen Gebrauch?

       b. Beschleunigtes Verfahren für Einkaufsmarkt im Außenbereich

       c. Sinn des Hinweiszwecks

       d. Festsetzung von „Flächen für die Landwirtschaft“

       e. Bebauungsplan angrenzend an ein FFH-Gebiet

       f. Ermittlung von Eingriffen in Natur und Landschaft

       g. Festsetzung einer Grünfläche

       h. Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

       i. Prüfung von Standortalternativen

       j. „Andere Maßnahmen der Innenentwicklung“

       k. Bestimmtheit einer Höhenfestsetzung

4.3 Verfahren

       a. Anforderungen an die öffentliche Auslegung

       b. Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Die Rechtsprechung wird ergänzt um bis zum Jahresende getroffene wichtige Entscheidungen.

 

Informationen und technische Hinweise

Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail.

Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebung bereit.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können.

Anmeldung und Zugang zum Online-Seminar

Melden Sie sich wie gewohnt über unsere Webseite, per Fax oder per E-Mail zum Online-Seminar an. Wir werden Ihnen spätestens einen Tag vor dem Online-Seminar eine E-Mail mit einem Anmeldelink oder dem direkten Zugang zum digitalen Veranstaltungsraum zusenden. Bitte prüfen Sie bei erstmaliger Teilnahme auch Ihren Spam-Ordner.

Unterlagen und Teilnahmebescheinigung

Die Unterlagen zur Veranstaltung werden Ihnen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt. Nach der Teilnahme an unserem Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Rückfragen

Sollten Sie Rückfragen zur Teilnahme rund um unsere Online-Seminare haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 089-542706-0 oder per E-Mail an office@isw.de.

Tagungsort

Onlineveranstaltung

Referent/innen

  • Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil Stephan Mitschang

    Institutsdirektor ISB Berlin

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Die Veranstaltung wird von der AKH mit 6 Fortbildungspunkten und von der AKBW mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden anerkannt (Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung). Die AKNW erkennt die Veranstaltung mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden (ALS) an.

Rechtsanwaltskammern erteilen keine Anerkennung für Fortbildungsmaßnahmen vorab; bei Vorlage der Teilnahmebestätigung wurde diese bisher immer als Fortbildungsnachweis anerkannt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 31.10.2023 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen per Post.

Kontakt

Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
David Ohnsorge
Telefon: 089-542706-20
E-Mail: ohnsorge@isw.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: office@isw.de
Telefon: 089 54 27 06 0