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Kommunale Wärmeplanung und städtebauliche Umsetzung - Musterstadt auf dem Weg in die Wärmezukunft (Präsenz in Berlin)

Begrenzte Teilnehmerzahl
Frühbucherrabatt
Fortbildungsnachweis

Das am 17. November 2023 beschlossene Wärmeplanungsgesetz führt die strategische Planung der Wärmeversorgung flächendeckend und verbindlich ein (Wärmeplanung).
Anhand der fiktiven Kommune ‚Musterstadt‘ wird im Seminar praxisnah aufgezeigt, wie mit Hilfe der Wärmeplanung der Umstieg auf eine nachhaltige Wärmeversorgung gelingen kann.

Der erste Teil des Seminars widmet sich den Regelungen des Wärmeplanungsgesetzes sowie den darin enthaltenen Anforderungen zur Aufstellung eines Wärmeplans.
Da ein Wärmeplan ein strategisches Instrument ohne rechtliche Außenwirkung ist, bedarf er der Umsetzung. Im zweiten Teil des Seminars wird diskutiert, welche städtebaulichen Instrumente zur (flankierenden) Umsetzung des Wärmeplans eingesetzt werden können.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeitende der kommunalen Planungsämter, Fachleute privater Planungsbüros sowie an alle Interessierten, die sonst in diesem  Themenfeld tätig sind.

Programmablauf

18.11.2024, Montag

Beginn: 09:15 Uhr, Ende: 16:30 Uhr

(Mittagspause: ca. 12:30 bis 13:30 Uhr sowie zwei Kaffeepausen je 20 Min.)

09:00 Öffnung des (Online-)Seminarraums
I. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Aufstellung eines Wärmeplans in Musterstadt

  • Hintergrund und Ziele
  • Allgemeine Anforderungen, Fristen und Pflichten
  • Ablauf / Bestandteile (gem. § 14 – 20 WPG) der Wärmeplanung in Musterstadt
  • Der Wärmeplan als Ergebnis eines Erkenntnisprozesses
  • Verzahnung des WPG mit dem GEG
II.

Umgang mit lokalen Unterschieden in der Wärmeversorgung im Vergleich zur Musterstadt

  • Gibt es Erfahrungen mit Fern- oder Nahwärme?
  • Gibt es einen BEW-Trafoplan für Wärmenetze im Bestand?
  • Gibt es einen Gasnetztrafoplan?
  • Welche lokalen EE-Potenziale sind verfügbar?
  • Wer sind die örtlichen Infrastrukturanbieter?
  • Sind Contraktoren aktiv?
III.

III. Städtebauliche Umsetzung des Wärmeplans

verdeutlicht anhand von Musterstadt

  • Bedeutung des Wärmeplans für städtebauliche Planungen
  • Regionalplanerische Vorgaben
  • Flächennutzungsplan: mögliche Konflikte und Darstellungsmöglichkeiten
  • Bebauungsplan: Festsetzungsmöglichkeiten
  • Anschluss- und Benutzungszwang
  • Städtebauliche Verträge
  • Besonderes Städtebaurecht / Sanierungssatzung
 

Beschreibung von ‚Musterstadt‘:

Musterstadt hat 90.000 Einwohner und liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist industriell geprägt und hat einen hohen Anteil an Geschosswohnungsbau und in den Stadtrandlagen große Einfamilienhaussiedlungen. Einige Naherholungsgebiete liegen auf dem Gemeindegebiet. Ihr Flächennutzungsplan ist fünf Jahre alt und enthält keine Darstellung für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Untersuchungen haben ergeben, dass mitteltiefe Geothermie nutzbar gemacht werden kann. Das geplante Wasserstoffkernnetz ist in erreichbarer Nähe.

Die Seminarinhalte werden anhand der fiktiven Kommune ‚Musterstadt‘ praxisnah aufbereitet und vermittelt.
Aber auch davon abweichende Ausgangslagen werden im Seminar berücksichtigt und diskutiert.

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Tagungsort

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Institut für Städtebau Berlin Bismarckstraße 107
10625 Berlin
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Referent/innen

  • Christoph Conrad

    Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB

  • Juliane Hauskrecht

    con|energy consult GmbH

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 21.10.2024 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Die Kursunterlagen werden Ihnen digital zur Verfügung gestellt.

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Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Anna Gumm
Telefon: 030-230822-20
E-Mail: gumm@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0