AGB Fachexkursionen ISW

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fachexkursionen des ISW (Stand Februar 2025)

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1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die durch das Institut für Städtebau und Wohnungswesen München (das „ISW“), Trägerschaft Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e. V. („DASL“) zu Zwecken der fachlichen Aus- und Fortbildung angebotenen Fachexkursionen. Diese richten sich an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB, insbesondere juristische Personen und deren Verwaltungsangehörige, und Mitglieder der DASL als teilnehmende Person („TP“). Privatpersonen können ebenfalls zu Aus- und  Fortbildungszwecken teilnehmende Personen sein. Das ISW weist darauf hin, dass eine etwaig inkludierte Unterkunft nicht Erholungszwecken, sondern ausschließlich Wohnzwecken dient, um der TP den Aufenthalt für Fachexkursion zu ermöglichen. Das Pauschalreiserecht findet daher keine Anwendung auf Fachexkursionen des ISW.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

2.1 Das ISW leistet an die TP die Fachexkursion im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages (die „Leistungen“). Deren Inhalt ergibt sich aus der Ausschreibung der Fachexkursion.

2.2 Die TP kann ihre Anmeldung auf der Website des ISW vornehmen. Nach Eingabe der Daten kann die TP auf Basis der Ausschreibung sowie dieser AGB ihren Buchungsauftrag mit dem im Buchungsvorgang vom ISW zur Verfügung gestellten Button „verbindlich buchen“ abgeben. Die TP kann sich im Übrigen auch telefonisch, schriftlich, elektronisch oder per  Telefax anmelden.

2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das ISW zustande, über die das ISW die TP per Buchungsbestätigung informiert. Das ISW ist berechtigt, die Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, elektronisch an die TP zu übersenden. Die TP hat durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der EMail- Eingang möglich  ist (z. B. Ausschluss aus Sperrliste). Ein Anspruch auf Übersendung einer postalischen Bestätigung oder eines schriftlichen Vertrages besteht nicht. Die Rechnung über den zu zahlenden Gesamtbetrag erhält die TP gesondert durch elektronischen Versand.

2.4 Für Verbraucher:
Verbraucher erhalten die Hinweise zum Verbraucher-Widerrufsrecht mit dem Muster-Widerrufsformular, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB haben kein Widerrufsrecht.

3. Leistungen des ISW, Leistungsänderungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung des ISW ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Ausschreibung der Fachexkursion.

3.2 Das ISW behält sich vor, nach Vertragsschluss unter Berücksichtigung ihrer Interessen und der Zumutbarkeit für die TP die Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Dies kann etwa den Einsatz bestimmter Referenten und Referentinnen bei der Fachexkursion betreffen, wenn diese durch Krankheit oder sonstige wichtige Gründe verhindert sind, um den Ablauf der Fachexkursion in fachlicher Hinsicht sicherzustellen. Ebenso können sich Änderungen im Programmablauf oder bei den Themen und Schwerpunkten der Vorträge ergeben, wenn die Referenten und Referentinnen oder die Organisation des ISW diese für notwendig erachten, etwa aus aktuellem Anlass fachlicher Art.

4. Preise, Zahlung des Teilnahmeentgeltes

4.1 Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die in der jeweiligen Ausschreibung enthaltenen Dienstleistungen. Pflichthinweis für Verbraucher: Preise sind Gesamtpreise einschließlich  sonstiger Preisbestandteile (Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten fallen nicht an).

4.2 Die Umsatzsteuer wird gegenüber Unternehmen nicht gesondert ausgewiesen. Rechnungen des ISW sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG.

4.3 Nach Erhalt der Rechnung ist der ausgewiesene Gesamtbetrag innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, fällig und auf das vom ISW angegebene Konto zu leisten.

4.4 Wird eine fällige Zahlung von der TP trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist das ISW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten, die sich an Ziff. 7 orientieren und / oder Schadensersatz zu verlangen. 

4.5 Die TP erhält eine Teilnahmebestätigung, die als Fortbildungsnachweis verwendet werden kann. Eine besondere Zusicherung der Geeignetheit als solche oder für bestimmte Zwecke der teilnehmenden Person gibt das ISW nicht ab.

5. Rücktritt wegen höherer Gewalt

5.1 Das ISW kann vor Beginn der Leistungen vom Vertrag zurücktreten, wenn diese durch  höhere Gewalt (wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen
zur Bekämpfung von Krankheiten, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, politische Unruhen, behördlichen Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung der Leistungen maßgeblich erschweren, behindern oder zeitweise zum Teil oder ganz unmöglich machen, auch Streik), beeinträchtigt sind oder drohen, beeinträchtigt zu werden.

Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus hat die TP nicht.

5.2 Sind die Leistungen von höherer Gewalt betroffen, setzt das ISW die TP umgehend von den Ereignissen höherer Gewalt in Kenntnis. Ereignisse höherer Gewalt, die die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen das ISW, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird das ISW insoweit von den Vertragsverpflichtungen frei. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung, für noch zu erbringende Leistungen nur dann, wenn das ISW ersparte Aufwendungen hatte und / oder tatsächliche Rückerstattungen erhalten hat. 

5.3 Das ISW ist berechtigt, im Falle des Eintritts der höheren Gewalt i.S.d. Ziff. 5.1 während des Programms auch nach Durchführungsbeginn den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass das ISW tatsächlich ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat.

6. Kündigung bei Störungen

Das ISW kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TP trotz einer entsprechenden Abmahnung durch das ISW nachhaltig stört, oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält das ISW den Anspruch auf das Teilnahmeentgelt. Durch Störungen verursachte Mehrkosten gehen zu Lasten der TP. 

7. Rücktritt der TP vor Beginn der Leistungen und Stornierungsentschädigung 

7.1 Das ISW gewährt der TP ein vertragliches Rücktrittsrecht. Die TP kann jederzeit vor Beginn des gewählten Programms vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem ISW.

7.2 Tritt die TP vom Vertrag zurück, ist das ISW berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen (Stornierungsentschädigung). Diese beträgt, je nach Rücktrittszeitpunkt der TP pauschaliert in Prozent des Gesamtpreises wie folgt:
- bei Rücktritt der TP bis zum 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des Gesamtpreises,
und
- bei Rücktritt der TP zwischen dem 29. Tag vor Aufenthaltsbeginn und dem Aufenthaltsbeginn
bzw. am Tag des Aufenthaltsbeginns: 90 % des Gesamtpreises.

7.3 Sollten für das ISW die durch den Rücktritt der TP entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als ein in Ziff. 7.2 genannter Pauschalbetrag, so wird eine Entschädigung in konkret berechneter Höhe geschuldet. Das ISW kann diese unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen
konkret beziffern und belegen.

8. Rücktritt und Kündigung durch ISW

8.1 Das ISW ist berechtigt, gegenüber der TP bis 30 Tage vor dem Beginn der Fachexkursion vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei zu geringer Beteiligung oder Nichterreichen einer in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl. Sollte das ISW von diesem Recht Gebrauch machen, wird die TP entsprechend informiert. In diesem Fall wird die von  der TP bereits erbrachte Zahlung erstattet. Sonstige Ansprüche der TP wegen der Absage bestehen nicht.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Der Vertrag kann von dem ISW mit sofortiger Wirkung durch
schriftliche oder elektronische Erklärung gekündigt werden, wenn die TP eine der Bedingungen und Bestimmungen dieser AGB grundlegend verletzt hat oder wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder eine Abtretung zugunsten eines Gläubigers vorgenommen wurde, sie bei Fälligkeit zahlungsunfähig ist, oder Verfahren, Beschlüsse, Anträge oder andere Schritte eingeleitet wurden, oder von einer der Parteien begonnen wurden, oder einer dritten Partei in Bezug auf die Insolvenz, Liquidation oder Umstrukturierung oder zum Gläubigerschutz der TP, auch die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens, und diese Maßnahmen die Durchführung des mit der TP geschlossenen Vertrages erheblich beeinträchtigen können und seine Fortsetzung deshalb unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn das Vertragsverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass dem Kündigungsberechtigten die Fortsetzung unzumutbar ist.

8.3 Beide Parteien haben im Falle der Beendigung des Vertrages, unbeschadet eventueller Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Vertragsverletzung, keinen Anspruch auf Ausgleich irgendwelcher Art anlässlich der Beendigung des Vertrages. Bei Beendigung des Vertrages sind sämtliche, bis dahin fälligen Beträge unverzüglich von der TP zu zahlen.

9. Obliegenheiten der teilnehmenden Person

9.1 Die TP hat auftretende Mängel der Leistungen bei dem ISW anzuzeigen, und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Das ISW kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ISW kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt oder anbietet.

9.2 Soweit das ISW infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige der TP nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die TP nicht berechtigt, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

9.3 Die TP ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.4 Die TP ist für das rechtzeitige Erscheinen am Ausgangsort der Fachexkursion selbst verantwortlich.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

Das ISW haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das ISW nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen das ISW ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ISW. Die Haftung des ISW wird für einen von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall ferner pro Schadensereignis auf € 75.000,00 für Sach- und  Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der  Gesundheit. Das ISW haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche deutlich gekennzeichnet sind, oder die das ISW nur vermittelt.

11. Datenschutz, Widerspruchsrechte der teilnehmenden Person

11.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhält die teilnehmende Person Informationen in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite und in den  Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Das ISW hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Dienstleistungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der TP nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die TP das Recht, gem. Art. 21 DSGVO  Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Sie kann unter der E-Mail-Adresse office@isw.de mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder ISW unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2 Mit einer Nachricht an office@isw.de kann die TP auch der Nutzung oder Verarbeitung der Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem ISW und der TP ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis aufhebt. § 305b BGB bleibt unberührt.

12.2 Soweit die TP Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des ISW vereinbart.

12.3 Für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die die TP unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. TG nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Institut für Städtebau und Wohnungswesen München (ISW), Schwanthalerstr. 22, 80336 München, www.iswisb. de, E-Mail: office@isw.de, Tel. +49(0)89 54 27 06-0, Telefax: +49(0)89 54 27 06-23. 

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Fachexkursionen zu Zwecken der fachlichen Aus- und Fortbildung.
Haftpflichtversicherung: BERNHARD Assekuranzmakler GmbH & Co. KG seit 1950, Mühlweg 2b 82054 Sauerlach
Tel (08104) 8916-0. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Dienstleistungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung.

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