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Intensivmodul Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

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Ziel:
Ziel des Intensivmoduls ist es, einen tiefgehenden Einblick in Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Dazu werden eingangs die Grundlagen des Städtebau- und Förderrechts aufgefrischt und dann der Ablauf einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in insgesamt vier Teilen, beginnend mit den vorbereitenden Untersuchungen, der nachfolgenden Durchführung bis zur Abwicklung nachvollzogen. Ergänzend werden die Rechtsinstrumenten der Bodenordnung vertiefend dargestellt. Alle Themen werden mit Bezug zu aktuellen Fragestellungen erläutert sowie durch kleinere Übungen, nicht zuletzt auch die praktische Anwendung, verdeutlicht.

Beschreibung:
Im Intensivmodul „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ wird, aufbauend auf notwendigem Grundlagenwissen, im Weiteren vertiefend auf die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Maßnahme eingegangen. Hierzu wird im ersten Teil des Moduls die aktuelle Bedeutung Städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen (Gesamtmaßnahmen) nach dem Besonderen Städtebaurecht für die Bewältigung gegenwärtiger Anforderungen an die Stadtentwicklung erläutert und ein erster Basisüberblick zu den einschlägigen rechtlichen Grundlagen gegeben (0,5 Tage).

Daran anschließend und darauf aufbauend werden die vorbereitenden Untersuchungen, die als Grundlage für die Festlegung des Sanierungsgebiets dienen und vor dem Beschluss über die Sanierungssatzung durchgeführt werden müssen, näher hinsichtlich ihrer Aufgabe, den Anforderungen an ihren Aufbau und Inhalt sowie in Bezug auf die daraus zu ziehenden Ergebnisse, betrachtet. Die – auch in zeitlicher Hinsicht aufwändige – Durchführung der Sanierungsmaßnahme wird durch Kenntnisse über die den Gemeinden an die Hand gegebenen Rechtsinstrumente der Bodenordnung ergänzt. Sie bilden zusammen mit den gegenwärtig für die Finanzierung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln der Städtebauförderung den Schwerpunkt des Moduls. Die finanziellen Aspekte der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme werden im Rahmen des Abschlusses und im Rahmen einer Einführung zur Wertermittlung und Erhebung des Ausgleichsbetrages behandelt. Dabei wird insbesondere ihre, die Durchführung der Sanierung begleitende, Funktion einschließlich der dabei maßgeblichen Abrechnungsfragen beleuchtet (4 Tage).

Als Abschluss des Intensivmoduls wird zwei Wochen nach Ende des Moduls ein Termin für Feedback und Rückfragen stattfinden. So besteht nach einer Reflexion und Nacharbeitung des Moduls durch die Teilnehmenden noch einmal die Möglichkeit aufgekommene Fragen zu beantworten (0,5 Tage).
Die Vermittlung der Inhalte des Intensivmoduls erfolgt durch Referierende aus der Praxis und setzt so direkt an den aktuellen Anforderungen und Problemstellungen an. Hierdurch ist es auch gewährleistet, dass die momentan bedeutsamen Themen erfasst werden können. Dies gilt nicht nur für die Integration der Anforderungen Erneuerbarer Energien zur Erreichung von Klimaziele des EEG, insbesondere der Treibhausgasneutralität, als Teil der im Sanierungsgebiet durchzuführenden Baumaßnahmen. Auch die Umgestaltung von Räumen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz als neue Fördervoraussetzungen der Städtebauförderung und deren Möglichkeiten, werden behandelt. Zu nennen sind hier etwa der Grün- und Freiraum oder Naturerfahrungsräume.

Programmablauf

DatumThema Zeit (Uhr)Referent:in
Montag, 23.11.Einführung09:00 – 09:30Christina Ebel, Katharina Over
 Aktuelle Relevanz und Basiswissen (Auffrischung)09:30 – 12:30Christina Ebel, Katharina Over
 Die Vorbereitung und vorbereitende Untersuchungen13:30 – 17:00Christina Ebel, Katharina Over
Dienstag, 24.11.Die Durchführung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme09:00 – 13:30
13:30 – 17:00
Christina Ebel, Katharina Over
Mittwoch, 25.11.Die Durchführung und der rechtliche Abschluss Finanzierung der Gesamtmaßnahme/Abschluss09:00 – 13:30
13:30 – 17:00
Christina Ebel
Inga Nagat
Donnerstag, 26.11.Rechtsinstrumente des Sanierungsrechtes09:00 – 13:30
13:30 – 17:00
Laura Lenfort
Freitag, 27.11.Wertermittlung/AB-Erhebung09:00 – 12:30Wolfgang Plaga
    
Mittwoch, 09.12.Auswertung des Seminars
Rückfragen an alle Referent:innen
09:30 – 10:00
10:00 – 12:00
Alle Referent:innen

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Tagungsort

Standortkarte Google Maps anzeigenJa, bitte anzeigen
Institut für Städtebau Berlin
Bismarckstr. 107
10625 Berlin

Referent/innen

  • Christina Ebel

    Mitglied der Geschäftsführung, BIG Städtebau GmbH

  • Laura Lenfort

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

  • Inga Nagat

    Bereich Förderprogramme, BIG Städtebau GmbH

  • Dipl.-Ing. Katharina Over

    Referatsleiterin, Referat 61 – Recht und Förderung des Städtebaus, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

  • Wolfgang Plaga

    Kommunale Bewertungsstelle, Abteilungsleiter Wertermittlung, Landeshauptstadt Kiel, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt. Für die Anerkennung anderer Kammern, nutzen Sie bitte unsere Teilnahmebescheinigung. Die Rechtsanwaltskammern erteilen grundsätzlich keine Anerkennung vorab.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 1200,00 EUR.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wiebke Diedenhofen
Telefon: 030-230822-26
E-Mail: diedenhofen@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0