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Bauturbo Anforderungen an Baugenehmigungsbehörden

Fast ausgebucht

Seit Oktober 2025 gilt der sog. „Bauturbo“. Ziel des Regelungspakets ist die Beschleunigung des Wohnungsbaus. So kann zugunsten des Wohnungsbaus von Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden. D.h. es kann auf die Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans verzichtet werden. Voraussetzung ist immer die Zustimmung der Gemeinde. Diese sichert die kommunale Planungshoheit und kann von der Einhaltung von Bedingungen abhängig gemacht werden.

Im Fokus stehen folgende geänderte bzw. neu eingefügte Regelungen im Baugesetzbuch: § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b sowie § 246e BauGB jeweils i.V.m. § 36a BauGB. Der „Bauturbo“ stellt auch Baugenehmigungsbehörden vor neue rechtliche und verfahrenspraktische Fragen.

Das zweitägige Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die neuen Sonderregelungen für den Wohnungsbau und beleuchtet deren Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren. Themen sind unter anderem: der Bauvorbescheid im Bauturboverfahren, die Prüfung öffentlicher Belange und nachbarlicher Interessen, die überschlägige Prüfung zusätzlicher erheblicher Umweltauswirkungen, Fragen zur Umsetzung der Bedingungen aus der gemeindlichen Zustimmung sowie zum Rechtsschutz.

Erfahrungsberichte aus unteren Bauaufsichtsbehörden zeigen, wie die neuen Regelungen in der Genehmigungspraxis umgesetzt werden können. 

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende in Baugenehmigungsbehörden.

Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Online-Seminartermin.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den Teilnahmebedingungen für die Online-Seminare.

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Technische Hinweise Online-Seminare

Programmablauf

05.11.2026, Donnerstag

08:45 Öffnung des Seminarraums
09:00Begrüßung und Einführung
Anna Militsch-Gumm, Institut für Städtebau Berlin
09:15Regelungsüberblick Bauturbo - Neue Sonderregelungen für den Wohnungsbau
§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e BauGB sowie § 36a BauGB, Auswirkungen auf das Baugenehmigungsverfahren
Sebastian Lummel, Referatsleiter Städtebaurecht, Deutscher Städte- und Gemeindebund
10:00Rückfragen und Diskussion
10:15Bauvorbescheid im Bauturboverfahren
u.a. unter Berücksichtigung von Bedingungen aus der gemeindlichen Zustimmung
Prof. Dr. Mathias Hellriegel LL.M., Hellriegel Rechtsanwälte, Berlin
11:00Rückfragen und Diskussion
11:15Kaffeepause
11:30Prüfung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen unter Würdigung nachbarlicher Interessen
Beurteilungsspielraum, Ermessensausübung und Zuständigkeit: Abgrenzung zum Prüfumfang der gemeindlichen Zustimmung
Dr. Peter Neusüß, Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft, Freiburg i. Br.
12:15Rückfragen und Diskussion
12:30Mittagspause
13:30Überschlägige Prüfung voraussichtlich zusätzlicher erheblicher Umweltauswirkungen
Zuständigkeit, Einordnung in Verfahrensablauf, Prüftiefe, Erheblichkeitsschwelle, Dokumentation des Ergebnisses
Lisa M. Lückemeier, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte, Hamm
14:15Rückfragen und Diskussion
14:30Überschlägige Prüfung am Praxisbeispiel
Till Sitzmann, Sachgebietsleitung Umweltprüfung, Stadtplanungsamt Köln
15:15Rückfragen und Diskussion
15:30Ende 1. Veranstaltungstag

 

06.11.2026, Freitag

08:55Öffnung des Seminarraums
09:10Begrüßung und Einführung
Anna Militsch-Gumm, Institut für Städtebau Berlin
09:15Strategische Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Allgemeine Vorprüfung
Wann ist welche Umweltprüfung erforderlich?, Überblick Verfahrensablauf
Dr. Sebastian Wies, Lenz und Johlen Rechtsanwälte, Köln
10:00Rückfragen und Diskussion
10:15Umsetzung der Bedingungen aus der gemeindlichen Zustimmung
Sicherung über Nebenbestimmung oder Städtebaulichen Vertrag?
Dr. Paul Hüther und Dr. Hartmut Fischer, Rittershaus Rechtsanwälte, Mannheim
11:00Rückfragen und Diskussion
11:15Kaffeepause
11:30Rechtsschutz von Nachbarn und Umweltverbänden
Anja Schilling, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Würzburg
12:15Rückfragen und Diskussion
12:30Mittagspause
13:30Praxisbericht aus der unteren Bauaufsichtsbehörde Mannheim
Dr. Lisa Ronellenfitsch, Fachbereichsleitung Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz, Stadt Mannheim
14:15Rückfragen und Diskussion
14:30Praxisbericht aus dem Landratsamt Fürstenfeldbruck
Christof Gregor, Abteilungsleitung Bau, Wohnen, Umwelt und Kreisentwicklung (Recht), Landratsamt Fürstenfeldbruck
15:15Rückfragen und Diskussion
15:30Ende der Veranstaltung 

 

Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent:innen

  • Dr. Hartmut Fischer

    Rittershaus Rechtsanwälte, Mannheim

  • Christof Gregor

    Abteilungsleitung Bau, Wohnen, Umwelt und Kreisentwicklung (Recht), Landratsamt Fürstenfeldbruck

  • Dr. Mathias Hellriegel

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hellriegel Rechtsanwälte, Berlin

  • Dr. Paul Hüther

    Rittershaus Rechtsanwälte, Mannheim

  • Sebastian Lummel

    Referatsleiter Städtebaurecht, Deutscher Städte- und Gemeindebund

  • Lisa M. Lückemeier

    Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte, Hamm

  • Dr. Peter Neusüß

    Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft, Freiburg i. Br.

  • Dr. Lisa Ronellenfitsch

    Fachbereichsleitung Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz, Stadt Mannheim

  • Anja Schilling

    Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Würzburg

  • Dr. Sebastian Wies

    Lenz und Johlen Rechtsanwälte, Köln

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt. Für die Anerkennung anderer Kammern, nutzen Sie bitte unsere Teilnahmebescheinigung. Die Rechtsanwaltskammern erteilen grundsätzlich keine Anerkennung vorab.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 400,00 EUR.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Anna Militsch-Gumm
Telefon: 030 230822-20
E-Mail: militsch-gumm@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0