Innenentwicklung – neue Instrumente, aktuelle Fragestellungen, Ausblick auf die BauGB-Novelle
Online-Seminar am 01.10.2026Die Innenentwicklung gehört nach wie vor zu den zentralen Leitbildern und zugleich zu den zentralen Herausforderungen städtebaulicher Entwicklung. Vergangene Novellierungen des Städtebaurechts haben die Herausforderungen vielfach an unterschiedlichen Stellen aufgegriffen, insbesondere die zügige Realisierung von Nachverdichtungen und Nutzungsmischungen zu ermöglichen.
Zentrale Instrumente, die in den vergangenen Jahren eingeführt worden sind, sollen im Rahmen der Veranstaltung einem aktuellen blick unterworfen werden.
Durch den „Bauturbo“ und die bevorstehende „große BauGB-Novelle“ kommen weitreichende Gesetzesneuerungen, die auf einen beschleunigten Wohnungsbau abzielen, hinzu. Im Rahmen der Veranstaltung werden diese mit Blick auf die Innenentwicklung sowie an diese gerichtete Qualitätsansprüche betrachtet und diskutiert.
Programmablauf
01.10.2026, Donnerstag
| 08:45 | Öffnung des Seminarraums |
| 09:00 | Begrüßung und Einführung Jonas Marschall, Wissenschaftlicher Referent, Institut für Städtebau Berlin |
| 09:10 | Siedlungsentwicklung in den Außenbereich? Welche Steuerungspotenziale hat der Flächennutzungsplan Benjamin Herzer, Bauassessor, Oberbaurat, stellv. Referatsleiter, Sachgebietsleiter Bauleitplanung und GIS, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar |
| 10:05 | Nachfragen und Diskussion |
| 10:10 | Pause |
| 10:15 | Innenentwicklung versus Bauturbo – Verlust von Qualität? Dr. Brigitta Ziegenbein, Leiterin des Stadplanungsamts Leipzig, Leipzig |
| 11:00 | Nachfragen und Diskussion |
| 11:15 | Pause |
| 11:25 | Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB – Erfahrungen, Rechtsprechung, Ausblick auf die BauGB-Novelle Dr. Thomas Schröer, LL.M., Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht, FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt/M. |
| 12:25 | Nachfragen und Diskussion |
| 12:40 | Mittagspause |
| 13:40 | Festsetzung urbaner Gebiete nach § 6a BauNVO und neue Abweichungsmöglichkeiten im Lärmschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a Buchst. aa) BauGB – Erfahrungen und Einschätzungen Dr. Michael Oerder, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln |
| 14:40 | Nachfragen und Diskussion |
| 14:55 | Pause |
| 15:00 | Vorkaufsrecht für Problemimmobilien – Anwendungsfälle, Erfahrungen, Einschätzungen zum neuen BauGB-Entwurf Lara Borowiak, Referat 61 Stadtplanung, Gelsenkirchen; Tobias Clermont, Geschäftsführer der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen, Gelsenkirchen |
| 16:00 | Nachfragen und Diskussion |
| 16:15 | Zusammenfassung und Verabschiedung |
| 16:20 | Ende der Veranstaltung |
