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Innenentwicklung – neue Instrumente, aktuelle Fragestellungen, Ausblick auf die BauGB-Novelle

Frühbucherrabatt

Die Innenentwicklung gehört nach wie vor zu den zentralen Leitbildern und zugleich zu den zentralen Herausforderungen städtebaulicher Entwicklung. Vergangene Novellierungen des Städtebaurechts haben die Herausforderungen vielfach an unterschiedlichen Stellen aufgegriffen, insbesondere die zügige Realisierung von Nachverdichtungen und Nutzungsmischungen zu ermöglichen.

Zentrale Instrumente, die in den vergangenen Jahren eingeführt worden sind, sollen im Rahmen der Veranstaltung einem aktuellen blick unterworfen werden.
Durch den „Bauturbo“ und die bevorstehende „große BauGB-Novelle“ kommen weitreichende Gesetzesneuerungen, die auf einen beschleunigten Wohnungsbau abzielen, hinzu. Im Rahmen der Veranstaltung werden diese mit Blick auf die Innenentwicklung sowie an diese gerichtete Qualitätsansprüche betrachtet und diskutiert.

Programmablauf

01.10.2026, Donnerstag

08:45Öffnung des Seminarraums
09:00Begrüßung und Einführung
Jonas Marschall, Wissenschaftlicher Referent, Institut für Städtebau Berlin
09:10Siedlungsentwicklung in den Außenbereich? Welche Steuerungspotenziale hat der Flächennutzungsplan
Benjamin Herzer, Bauassessor, Oberbaurat, stellv. Referatsleiter, Sachgebietsleiter Bauleitplanung und GIS, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
10:05Nachfragen und Diskussion
10:10Pause
10:15Innenentwicklung versus Bauturbo – Verlust von Qualität?
Dr. Brigitta Ziegenbein, Leiterin des Stadplanungsamts Leipzig, Leipzig
11:00Nachfragen und Diskussion
11:15Pause
11:25Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB – Erfahrungen, Rechtsprechung, Ausblick auf die BauGB-Novelle
Dr. Thomas Schröer, LL.M., Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht, FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt/M.
12:25Nachfragen und Diskussion
12:40Mittagspause
13:40Festsetzung urbaner Gebiete nach § 6a BauNVO und neue Abweichungsmöglichkeiten im Lärmschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a Buchst. aa) BauGB – Erfahrungen und Einschätzungen
Dr. Michael Oerder, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln
14:40Nachfragen und Diskussion
14:55Pause
15:00Vorkaufsrecht für Problemimmobilien – Anwendungsfälle, Erfahrungen, Einschätzungen zum neuen BauGB-Entwurf
Lara Borowiak, Referat 61 Stadtplanung, Gelsenkirchen; Tobias Clermont, Geschäftsführer der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen, Gelsenkirchen
16:00Nachfragen und Diskussion
16:15Zusammenfassung und Verabschiedung
16:20Ende der Veranstaltung

 

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Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Lara Borowiak

    Referat 61 Stadtplanung, Gelsenkirchen; Tobias Clermont, Geschäftsführer der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen, Gelsenkirchen

  • Benjamin Herzer

    Bauassessor, Oberbaurat, stellv. Referatsleiter, Sachgebietsleiter Bauleitplanung und GIS, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

  • Dr. Michael Oerder

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

  • Dr. Thomas Schröer

    LL.M., FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt/M.

  • Dr. Britta Ziegenbein

    Leiterin des Stadplanungsamts Leipzig, Leipzig

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 01.09.2026 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jonas Marschall
Telefon: 030 230822 23
E-Mail: marschall@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0