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Schwerpunkte im Entwurf der BauGB- Novelle 2026/2027

Frühbucherrabatt

Die Veranstaltung behandelt die Schwerpunkte des Entwurfes zur großen BauGB-Novelle für 2026/2027.

Die drei Referenten stellen verschiedene Schwerpunkte des Entwurfes vor, von der Bauleitplanung über Umweltfragen bis hin zu neuen Sonderregelungen.

Hinweis: Das Seminar findet insgesamt an 6 Terminen statt: 30.09. / 01.10. / 24.11. / 25.11. / 15.12. / 16.12. Bei Verfügbarkeit können Sie Ihren Wunschtermin wählen. 

Programmablauf

Dienstag, 24.11.2026

08:50Öffnung des digitalen Veranstaltungsraums
09:00Beginn des Online-Seminars
15:30Ende des Online-Seminars
 einschließlich Pausen: zwei Kaffeepausen (je 15 Minuten) sowie einer Mittagspause (60 Minuten)

1.    Einführung und Überblick

2.    BauNVO

  • Allgemeine Vorschriften nach § 1 BauNVO-E
  • Art der baulichen Nutzung (§§ 3, 4a, 5 bis 9, 11, 12 bis 15 BauNVO-E)
  • Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 bis 20a BauNVO-E)

3.    Änderungen und Neuregelungen der Bauleitplanung 

  • Ziele, Grundsätze und Abwägung (1 Abs. 5 bis 7a BauGB-E)
  • Einführung einer Ersatzgeldzahlung §1a Abs. 3 iVm § 135a-d)
  • Planerhaltung (§ 214, 216a BauGB-E; § 47 Abs. 5a VwGO-E)

4.    Umsetzung von Vorgaben der Wiederherstellungsverordnung (VO (EU) 2024/1991

  • Wiederherstellungssatzung und Wiederherstellungsbeitrag (§§ 135e und 135f; § 246e BauGB-E)

5.    Umweltprüfungen 

  • Umweltprüfung und UVP-pflichtige Bebauungspläne (§ 2a; §§ 6a und 10a BauGB-E)
  • Änderungen in den Anlagen 
  • Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (§ 7 UmwRG-E)

6.    Sonstiges (insb. künftige Änderungen im Bereich der Windenergie)

7.    Regelverfahren, vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren 

  • Digitalisierung, fakultative 1. Beteiligungsstufe, materielle Präklusion und Beschleunigungselemente, Genehmigung, Wirksamwerden des FNP, Beschluss (§§ 3 bis 4c, 6, 10 BauGB-E)
  • Änderungen beim vereinfachten und beschleunigten Verfahren (§ 13 und 13a BauGB-E)

8.    Vorkaufsrechte und Enteignung (§§ 24 bis 28a, §§ 85 Abs. 1 Nr. 8, 87 Abs. 3, 88, BauGB-E)

9.    Zulässigkeit von Vorhaben 

  • Änderungen zur Zulässigkeit von Vorhaben in den §§ 33 bis 35 BauGB-E
  • Überleitungsvorschrift in § 235 BauGB-E

10.    Umlegung (§ 58a und Ergänzung in § 201a BauGB-E)

11.    Sonstiges

12.    Planungsinstrumente

  • Neuer Wohnungsbebauungsplan und neue Festsetzungen (§ 1 Abs. 7a, § 201a und § 9 BauGB-E)
  • Aufwertung des Flächennutzungsplans (§ 5 BauGB-E)
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB-E)

13.    Klimaanpassung (§ 8 Abs. 6 KAnG; § 1 Abs 5 S. 2; § 1a Abs. 5; § 11; § 136 Abs. 3 Nr. 1i sowie Nr. 2c; § 165 Abs. 3 Nr. 2; Anlage 2 Nr. 1h)

14.    Besonderes Städtebaurecht

  • Sanierungsmaßnahmen (§§ 136, 145, 144, 150, 154, 162 und § 238 Abs. 2 BauGB-E)
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 BauGB-E)

15.    Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB-E)

16.    Städtebauliche Gebote – Schrottimmobilien und Pflanzgebot (§§ 175, 175a, 177 und 178 BauGB-E)

17.    Sonderregelungen (§§ 246, 246a, 246c bis e, 248, 249c BauGB-E)

18.    Sonstiges und Inkrafttreten

 

--- Programmänderungen vorbehalten ---

 

Informationen und technische Hinweise

Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Online-Seminartermin.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den Teilnahmebedingungen für die Online-Seminare.

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Technische Hinweise Online-Seminare

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Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Dr. David Meurers

    Referatsleiter Allgemeines Städtebaurecht, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin

  • Univ.-Prof. a.D. Dr. Stephan Mitschang

    Institutsdirektor; Institut für Städtebau Berlin

  • Prof. Dr. Olaf Reidt

    Rechtsanwalt; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB; Berlin

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt. Für die Anerkennung anderer Kammern, nutzen Sie bitte unsere Teilnahmebescheinigung. Die Rechtsanwaltskammern erteilen grundsätzlich keine Anerkennung vorab.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 27.10.2026 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Mario Vogl
Telefon: : 030-230822-15

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0