8526

Flankierende städtebauliche Verträge im Einzelgenehmigungsverfahren

Chancen und Möglichkeiten – Grenzen und Fallstricke
Frühbucherrabatt

Spätestens seit der gesetzlichen Verankerung städtebaulicher Verträge in § 11 BauGB hat dieses Instrument in der Bauleitplanung eine große Verbreitung gefunden. Weniger bekannt sind hingegen die Möglichkeiten flankierender städtebaulicher oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.

Besondere Aktualität erhält das Thema durch den sogenannten Bauturbo: Die §§ 31 Abs. 3 und 246e BauGB eröffnen erweiterte Abweichungsmöglichkeiten. Gleichzeitig kann gemäß § 36a BauGB die Gemeinde ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Vorhabenträger zur Einhaltung bestimmter städtebaulicher Anforderungen verpflichtet.

Das Seminar soll die Grundlagen flankierender öffentlich-rechtlicher Verträge vermitteln – insbesondere Dispensverträge, Vergleichsverträge sowie städtebauliche Verträge – und zeigt konkrete Einsatzmöglichkeiten und Grenzen solcher vertraglichen Elemente im Genehmigungsverfahren auf. Anhand praktischer Beispiele und Leitfäden soll ein möglichst anschaulicher Einblick in die Anwendung dieser Instrumente gegeben werden. Problemstellungen und Fragen können die Teilnehmenden gern bereits im Vorfeld an das ISW übermitteln.

Programmablauf

Mittwoch, 25.11.2026

08:50Öffnung des digitalen Veranstaltungsraums
09:00Beginn des Online-Seminars
ca. 10:45Virtuelle Kaffeepause 15 Minuten
ca. 12:30Mittagspause 1 Stunde
ca. 15:00Virtuelle Kaffeepause 15 Minuten
16:30Ende des Online-Seminars

A. Begrüßung und Einführung

Aktualität des Themas bei der verantwortungsvollen Umsetzung des „Bauturbo“

B. Städtebauliche Vereinbarungen im Rahmen von Einzelbauvorhaben

  1. Grundlagen
  2. Öffentlich-rechtliche Vertragstypen (§ 53 ff. VwVfG) und städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB; rechtliche Grenzen
  3. Bisherige Anknüpfungspunkte 
    1. Dispensverträge im Rahmen von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB
    2. Weitere Anknüpfungspunkte für vertragliche Regelungen
  4. Neue Anknüpfungspunkte im Rahmen des Bauturbo
    1. § 31 Abs. 3 (neu), § 34 Abs. 3a und b, § 246e BauGB
    2. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen im Kontext mit dem gemeindlichen Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB 

C. Typische Anwendungsfälle für vertragliche Regelungen bei der Zulassung von Einzelbauvorhaben

D. Praktische Beispiele anhand fiktiver und bereits umgesetzter Vorhaben (im Rahmen des Möglichen gern auch aus dem Kreis der Teilnehmenden) 

E. Grundlagen der Vertragsgestaltung – Fallstricke

F. Raum für Diskussion und Behandlung von Chat-Beiträge  

--- Programmänderungen vorbehalten ---

 

 

Informationen und technische Hinweise

Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Online-Seminartermin.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den Teilnahmebedingungen für die Online-Seminare.

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. 

Technische Hinweise Online-Seminare

Jetzt anmelden

Tagungsort

Online-Veranstaltung

Referent/innen

  • Jan F. Kuch

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner, Wagensonner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München

  • Cornelius Mager

    Stadtdirektor a.D., Landeshauptstadt München

Moderation

  • Dipl.-Ing. David Ohnsorge

    Wissenschaftlicher Referent ISW München

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Die AKBW erkennt die Veranstaltung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden an. Die AKH vergibt für die Teilnahme 7 Fortbildungspunkte (unter Vorbehalt). Die AKNW erkennt die Veranstaltung mit einem Umfang von 7 Fortbildungspunkten an.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 230,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 28.10.2026 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen digital.

Kontakt

Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
David Ohnsorge
Telefon: 089 542706-20
E-Mail: ohnsorge@isw.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: office@isw.de
Telefon: 089 54 27 06 0