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Unanwendbarkeit und Aufhebung des § 13b BauGB: Planungs- und Genehmigungspraxis nach Einführung des § 215a BauGB

Ausgebucht
Frühbucherrabatt
Fortbildungsnachweis

Mit der Entscheidung vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht die Unanwendbarkeit des § 13b BauGB festgestellt. Dieses Urteil ist für die Planungs- und Genehmigungspraxis von großer Bedeutung, da zahlreiche Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB bereits abgeschlossen waren oder gegenwärtig durchgeführt worden sind.

Als Reaktion auf die Entscheidung ist der § 13b BauGB durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (BGBl. 2023 I Nr. 394 vom 22.12.2023) aufgehoben worden und der § 215a BauGB als „Reparaturvorschrift“ neu in das Baugesetzbuch aufgenommen worden.

Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung werden die sich aus der Entscheidung und der Neuregelung ergebenden Herausforderungen und Fragen für die Planungs- und Genehmigungspraxis nach Einführung des § 215a BauGB dargestellt, erörtert und diskutiert.

Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Online-Seminartermin.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den Teilnahmebedingungen für die Online-Seminare.

Wir nutzen die Veranstaltungssoftware "Clickmeeting".

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Die Online-Seminar-Software ist webbasiert, Sie müssen vorab also keinen Download oder eine Installation vornehmen. Für die Teilnahme senden wir Ihnen einen gesonderten Link (ggf. mit zusätzlichem Passwort), mit dem Sie direkt zum digitalen Veranstaltungsraum gelangen. Wir empfehlen wir die Browser Chrome oder Firefox. Bitte nutzen Sie für den Log-In keine VPN-Verbindung, sondern kopieren ggf. den Link in Ihren Browser.

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Clickmeeting-App für Iphone und Ipad: https://apps.apple.com/us/app/clickmeeting-webinar-your-way/id1141803571

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Programmablauf

29.04.2024, Montag

09:30 Öffnung des Seminarraums
10:00 Begrüßung und Einführung
Jonas Marschall, M. Sc. Stadt- und Regionalplanung, Institut für Städtebau Berlin (Moderation)
10:10 Grundlagen
(RA Prof. Dr. Alexander Kukk)
• Entstehung und Funktion des § 13b BauGB;
• Entscheidung des BVerwG vom 18.07.2023: Unanwendbarkeit des § 13b BauGB aus unionsrechtlichen Gründen;
• Einführung des § 215a BauGB und verbleibende europarechtliche Bedenken
11:00 Pause
11:10 Planungspraxis
(RA Prof. Dr. Alexander Kukk)
• Folgen für begonnene Aufstellungsverfahren
• Folgen für schon in Kraft gesetzte Bebauungspläne
• Folgen für berichtigte Flächennutzungspläne
12:30 Mittagspause
13:30 Umweltvorprüfung für Bebauungspläne nach § 215a i. V. m. § 13a BauGB
(Anke Sterz)
14:15 Pause
14:20 Genehmigungspraxis
(RA Prof. Dr. Alexander Kukk)
• Anwendbarkeit von Bauleitplänen
• Versagung beantragter Baugenehmigungen und Vorbescheide
• Ermessensentscheidung über die Rücknahme von Baugenehmigungen
15:05 Pause
15:15 Weitere Erfordernisse und Handlungsalternativen für die kommunale Planung
(RA Prof. Dr. Alexander Kukk)
16:00 Ende der Veranstaltung

 

Tagungsort

Onlineveranstaltung

Referent/innen

  • Anke Sterz

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachgebiet Orts-, Regional- und Landesplanung, Technische Universität Berlin

  • RA Prof. Dr. Alexander Kukk

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Nürtingen/Stuttgart

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 01.04.2024 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten die Tagungsunterlagen zum Download.

Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jonas Marschall
Telefon: 030-230822-23
E-Mail: marschall@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0